Betreff
5. Änderung des Bebauungsplanes "Nördlich der Tarmitzer Straße" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
063/2014 ST
Aktenzeichen
612605ST:Nördlich der Tarmitzer Straße/5
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Firma Irro plant eine Erweiterung ihrer Betriebsflächen.

 

Auf dem neuen Grundstück an der Tarmitzer Straße soll eine durchfahrbare Bushalle mit Waschanlage und Werkstatt sowie Bremsprüfstand errichtet werden.

 

Die Erweiterungsfläche steht im Eigentum der Stadt Lüchow (Wendland) und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche und im Bebauungsplan als ökologische Grünfläche/ökologische Zelle ausgewiesen.

 

Aufgrund einer Betriebsbeschreibung wurde von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg das städtebauliche Erfordernis zur Erteilung einer Ausnahme vom Biotopschutz gemäß § 30 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannt.

 

Seitens der Stadt Lüchow (Wendland) ist hierfür ein entsprechender Antrag beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zu stellen.

 

Außerdem wird für das geplante Vorhaben die Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ und des Flächennutzungsplanes notwendig, welche die Firma Irro mit Schreiben vom 14. April 2014 beantragt.

 

Die Firma Irro sagt außerdem mit dem Antrag die Übernahme der Kosten für die Änderung des Bebauungs- und Flächennutzungsplanes, die Kosten für den Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom Biotopschutz gemäß § 30 Absatz4 BNatSchG inklusive der daraus resultierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu.

 

Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der vorgenannten Kosten wird geschlossen.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungs-ausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Nördlich der Tarmitzer Straße“ zu ändern mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet auszuweisen und bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) den Antrag zu stellen, den Flächennutzungsplan entsprechend des Vorhabens zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 29/86, Flur 5, Gemarkung Lüchow (Wendland), welcher im anliegenden Lageplan markiert ist.

 

Außerdem stellt die Stadt Lüchow (Wendland) einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom Biotopschutz gemäß § 30 Absatz 4 BNatSchG beim Landkreis Lüchow-Dannenberg.