a) Stellungnahme nach § 4 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Erneuter Auslegungsbeschluss
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat am 21. Mai 2012 beschlossen, das Verfahren zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ einzuleiten. Es wurde das
beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB angewendet.
Der
Aufstellungsbeschluss sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung wurden am 23. Mai
2012 in der Elbe-Jeetzel-Zeitung bekannt gemacht. Hierfür wurde ein
Kartenausschnitt ohne Maßstabs- oder Straßenangaben ebenfalls bekannt gemacht
und der Änderungsbereich umrahmt. Am 11. Juli 2012 wurde eine erneute
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 a Absatz 3 BauGB bekannt gemacht, da der
Entwurf aufgrund von Stellungnahmen geändert wurde. Am 25. Oktober 2012 wurde
eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB bekannt gemacht,
weil diese erneute Auslegung notwendig war, da die Festsetzungen für das
Sondergebiet „Einkauf“ genauer definiert wurden.
Der Bebauungsplan
wurde schließlich am 17. Dezember 2012 beschlossen, wobei der
Tagesordnungspunkt hierbei mit - Bebauungsplan „Lehmkuhlen - 2. Änderung“ -
betitelt wurde. Dieser Beschluss wurde nachfolgend am 20. Dezember 2012
öffentlich bekannt gemacht, wobei hierbei die Überschrift - Bebauungsplan
„Lehmkuhlen“ - 2. Änderung und Erweiterung - lautete.
Bereits vor der
Fassung des Aufstellungsbeschlusses vom 21. Mai 2012 hatte die Udo von Bothmer
Immobilien GmbH einen Bauantrag für ein im Plangebiet liegendes Grundstück
gestellt. Dieser wurde aufgrund des geänderten Bebauungsplanes durch den
Landkreis Lüchow-Dannenberg abgelehnt. Im nachfolgenden Klageverfahren vor dem
Verwaltungsgericht Lüneburg wurden seitens der Klägerin verschiedene
Verfahrens- und Formfehler sowie Abwägungsfehler geltend gemacht. Zumindest die
Verfahrensfehler hat auch der zuständige Einzelrichter in der mündlichen
Verhandlung am 16. Dezember 2013 gerügt.
Das Verwaltungsgericht
hat daraufhin folgenden Vergleichsvorschlag gemacht:
„Die Beklagten
verpflichten sich, im Wege der der Befreiung nach § 31 BauGB auf dem Bauantrag
der Klägerin Udo von Bothmer Immobilien GmbH für zwei Fachmärkte eine Nutzung
für Textil, Lebensmittel einschließlich Bio, Schuhe oder Drogerie zuzulassen.
Die beiden weiteren Fachmärkte sollen mit dem nach der 2. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ aufgeführtes Sortiment genutzt
werden. Die Beigeladene erklärt dazu ihr Einverständnis.“
Der Vergleich wurde
mit einem Widerspruchsvorbehalt versehen.
Der zuständige Richter
hat am Verhandlungstag bereits eine Entscheidung zur Gerichtsbarkeit genommen,
die im Falle eines Widerrufs verkündet wird.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2014 entschieden, dem
Vergleichsvorschlag zu widerrufen.
Das Verwaltungsgericht
Lüneburg hat daraufhin das Urteil gefällt, dass der Landkreis als Beklagter
unter Aufhebung seines Versagungsbescheides, der Klägerin auf deren Bauantrag
vom 4. April 2012 die Baugenehmigung für den Neubau eines Fachmarktzentrums
(vier Fachmärkte und 41 Stellplätze) auf dem Grundstück Seerauer Straße 40, in
Lüchow (Wendland), zu erteilen hat.
Gegen dieses Urteil
wurde seitens des Landkreises Lüchow-Dannenberg als Beklagter, als auch von der
Stadt Lüchow (Wendland) als Beigeladene Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht
Lüneburg eingelegt.
Um die vom
Verwaltungsgericht gerügte Verfahrensfehler zu heilen, hat der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) am 4. Februar 2014 beschlossen, die 2. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ einem ergänzenden Verfahren nach §
214 Absatz 4 BauGB zu unterziehen und dieses gemäß § 13 a Absatz 3 BauGB im
beschleunigtem Verfahren durchzuführen.
Im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB hat die
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH ihre Stellungnahme abgegeben.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB haben der Rechtsanwalt Dr. Grages, welcher die
Interessen der Udo von Bothmer Immobilien GmbH vertritt, und die Groneberg
Verpachtungs-GmbH & CoKG Stellungnahmen abgegeben.
Der Entwurf der 2.
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ muss jetzt nochmal
dahingehend geändert werden, dass dieser rückwirkend zum 17. Dezember 2012
in Kraft tritt.
Hierfür sind eine
erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung
notwendig.
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahme wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt
ist, aufgeführt, entschieden und
b) der
Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ wird
erneut für die Dauer von zwei Wochen gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB öffentlich
ausgelegt.