Folgende in der Stadt Lüchow (Wendland)
vorhandene Straße ist aufgrund des Niedersächsischen Straßengesetzes durch den
Baulastträger dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
Lüchow
(Wendland), „Bartes Garten“ - Stichstraße
Der Rat der Lüchow (Wendland) hat bereits in seiner Sitzung am 16. Juli 2012
beschlossen, diesen Stichweg in „Barges Garten“ umzubenennen.
Nachdem nunmehr die Stadt Lüchow (Wendland) das Eigentum an der Straße
übertragen bekommen hat, wird die Umsetzung dieses Beschlusses inklusive einer
neuen Hausnummernvergabe nach der Bekanntmachung der Widmung erfolgen.
Die Stadt Lüchow
(Wendland) ist nach der Übernahme des Grundstückes und der nunmehr
erforderlichen Widmung für die Unterhaltung der Straße zuständig.
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die
Straße in Lüchow (Wendland) „Barges Garten – Stichstraße“ wird gemäß § 6 Absatz
1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Ziffer 3 und § 47 Ziffer 1 NStrG mit Wirkung
vom 1. Juli 2014 als Gemeindestraße gewidmet.
Dieser Straßenabschnitt liegt auf dem Flurstück
97/321, Flur 9, Gemarkung Lüchow (Wendland), und beginnt an der Drawehner
Straße (Landesstraße L 261). Der Straßenabschnitt ist 53 m lang und endet in
einer Wendeschleife mit einem Durchmesser von 22,5 m. Dieser Straßenabschnitt
ist eine Sackgasse und öffentliche Stellplätze sind nicht vorhanden.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lüchow
(Wendland).