Betreff
Widmung der Straße "Barges Garten" in Lüchow (Wendland)
Vorlage
073/2014 ST
Aktenzeichen
(6) 328002ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Folgende in der Stadt Lüchow (Wendland) vorhandene Straße ist aufgrund des Niedersächsischen Straßengesetzes durch den Baulastträger dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

Lüchow (Wendland), „Bartes Garten“ - Stichstraße

 

Der Rat der Lüchow (Wendland) hat bereits in seiner Sitzung am 16. Juli 2012 beschlossen, diesen Stichweg in „Barges Garten“ umzubenennen.

Nachdem nunmehr die Stadt Lüchow (Wendland) das Eigentum an der Straße übertragen bekommen hat, wird die Umsetzung dieses Beschlusses inklusive einer neuen Hausnummernvergabe nach der Bekanntmachung der Widmung erfolgen.


Die Stadt Lüchow (Wendland) ist nach der Übernahme des Grundstückes und der nunmehr erforderlichen Widmung für die Unterhaltung der Straße zuständig.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Straße in Lüchow (Wendland) „Barges Garten – Stichstraße“ wird gemäß § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Ziffer 3 und § 47 Ziffer 1 NStrG mit Wirkung vom 1. Juli 2014 als Gemeindestraße gewidmet.

 

Dieser Straßenabschnitt liegt auf dem Flurstück 97/321, Flur 9, Gemarkung Lüchow (Wendland), und beginnt an der Drawehner Straße (Landesstraße L 261). Der Straßenabschnitt ist 53 m lang und endet in einer Wendeschleife mit einem Durchmesser von 22,5 m. Dieser Straßenabschnitt ist eine Sackgasse und öffentliche Stellplätze sind nicht vorhanden.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lüchow (Wendland).