Betreff
123. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Nördlich der Tarmitzer Straße"
Vorlage
031/2014 SG
Aktenzeichen
(6) 612009 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Firma Irro plant eine Erweiterung ihrer Betriebsflächen.

 

Auf dem neuen Grundstück an der Tarmitzer Straße soll eine durchfahrbare Bushalle mit Waschanlage und Werkstatt sowie Bremsprüfstand errichtet werden.

 

Die Erweiterungsfläche steht im Eigentum der Stadt Lüchow (Wendland) und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche und im Bebauungsplan als ökologische Grünfläche/ökologische Zelle ausgewiesen.

 

Aufgrund einer Betriebsbeschreibung wurde von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg das städtebauliche Erfordernis zur Erteilung einer Ausnahme vom Biotopschutz gemäß § 30 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannt.

 

Für das geplante Vorhaben ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ notwendig, welche die Firma Irro mit Schreiben vom 14. April 2014 beantragt.

 

Die Firma Irro sagt außerdem mit dem Antrag die Übernahme der Kosten für die Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes, die Kosten für den Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom Biotopschutz gemäß § 30 Absatz4 BNatSchG inklusive der daraus resultierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu.

 

Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der vorgenannten Kosten wird geschlossen.


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Flächennutzungsplan „Nördlich der Tarmitzer Straße“ entsprechend des Vorhabens zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 29/86, Flur 5, Gemarkung Lüchow (Wendland), welcher im anliegenden Lageplan markiert ist.