Die Firma Irro plant
eine Erweiterung ihrer Betriebsflächen.
Auf dem neuen
Grundstück an der Tarmitzer Straße soll eine durchfahrbare Bushalle mit
Waschanlage und Werkstatt sowie Bremsprüfstand errichtet werden.
Die Erweiterungsfläche
steht im Eigentum der Stadt Lüchow (Wendland) und ist im Flächennutzungsplan
als Grünfläche und im Bebauungsplan als ökologische Grünfläche/ökologische
Zelle ausgewiesen.
Aufgrund einer
Betriebsbeschreibung wurde von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises
Lüchow-Dannenberg das städtebauliche Erfordernis zur Erteilung einer Ausnahme
vom Biotopschutz gemäß § 30 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
anerkannt.
Für das geplante
Vorhaben ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes
„Nördlich der Tarmitzer Straße“ notwendig, welche die Firma Irro mit Schreiben
vom 14. April 2014 beantragt.
Die Firma Irro sagt
außerdem mit dem Antrag die Übernahme der Kosten für die Änderung des Flächennutzungs-
und Bebauungsplanes, die Kosten für den Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom
Biotopschutz gemäß § 30 Absatz4 BNatSchG inklusive der daraus resultierenden
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu.
Ein städtebaulicher
Vertrag zur Übernahme der vorgenannten Kosten wird geschlossen.
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt, den Flächennutzungsplan „Nördlich der Tarmitzer
Straße“ entsprechend des Vorhabens zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung
umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 29/86, Flur 5, Gemarkung Lüchow
(Wendland), welcher im anliegenden Lageplan markiert ist.