Im Stadtgebiet von Lüchow
(Wendland) sind einige Straßen gewidmet worden.
Folgende Straßen
müssen aufgrund ihrer Beschaffenheit und Lage in das vorgenannte Verzeichnis
sowie in das Verzeichnis der zu reinigenden Straßen (Anlage zur
Straßenreinigungsgebührensatzung) aufgenommen werden:
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Ziegelberg
(Verlängerung ins Neubaugebiet)
-
Pastor-Schröder-Ring
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Stichstraße an
der Senator-Brünger-Straße
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Breslauer Weg
Da in der
Straßenreinigungsgebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow Reinigungsklassen
festgelegt sind, müssen diese Straßen der Reinigungsklasse 3 zugeteilt werden.
Mehreinnahmen durch
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow zu empfehlen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, das Verzeichnis der zu reinigenden
Straßen (Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow)
mit Wirkung vom 01.01.2007 um die nachfolgenden Straßen zu ergänzen:
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Ziegelberg
(Verlängerung ins Neubaugebiet)
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Pastor-Schröder-Ring
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Stichstraße an
der Senator-Brünger-Straße
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Breslauer Weg
Die vorgenannten
Straßen und Wege werden gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 3 der
Straßenreinigungsgebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow in das Verzeichnis der
zu reinigenden Straßen aufgenommen und der Reinigungsklasse 3 (14-tägige
Reinigung) zugeteilt.