Seit 2008 gibt es in
der evangelischen Kindertagesstätte in Clenze eine Hortgruppe. Bereits seit
mehreren Jahren wird eine Verbesserung der Raumsituation angestrebt. Derzeit
nutzt die Hortgruppe einen Raum, der vormittags den Kindergartenkindern dient.
Mobiliar und Ausstattung entsprechen nicht den Anforderungen für Hortkinder. In
der Ferienzeit weichen die Hortkinder in das Gemeindehaus aus.
Es wurden im letzten
halben Jahr verschiedene Lösungsmöglichkeiten angedacht und diskutiert:
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Containerlösung am Kindergarten
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Festanbau am Kindergarten
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Umbau des Gemeindehauses
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Neubau eines Hortes
Im Rahmen der Überlegungen
zur weiteren Entwicklung des Schulzentrums in Clenze und den Auswirkungen des
Ganztagsbetriebes sowie die Neukonzeption der Grundschule auf die
Gesamtbetreuung wurde die Thematik „Hort“ ebenfalls einbezogen. Dazu gab es
Gesprächsrunden unter Beteiligung der beiden Schulen, der ortsansässigen freien
Träger, der Gemeinde, der Samtgemeinde und des Landkreises sowie eine
Elternumfrage.
Eine
Bedarfsermittlung hat ergeben, dass unter Berücksichtigung von Rand- und
Ferienzeiten die gesetzlichen Anforderungen an einen Hort erfüllt werden. Die
Kita-Bedarfsplanung geht von zwei erforderlichen Hortgruppen aus mit der
Möglichkeit zur Erweiterung.
Die Abwägung aller
Bauvarianten hat ergeben, dass ein Neubau die wirtschaftlichste Lösung ist und
den Anforderungen der Hortkinder gerecht wird. Im Weiteren wurden verschiedene
Standortvarianten unter pädagogischen, organisatorischen und finanziellen
Gesichtspunkten diskutiert.
Pädagogische Gründe
gibt es sowohl für einen Standort im Bereich der Schulen als auch für einen
Standort in einiger Entfernung. Ausschlaggebend für den abschließenden
gemeinsamen Entscheidungsvorschlag der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und dem
Landkreis waren die angedachte Verzahnung des Ganztagsschulbetriebes der
Grundschule mit den Hortangeboten in einem gemeinsamen Konzept, die räumlichen
Entwicklungsmöglichen im Schulviertel und der Bau eines kommunalen Gebäudes.
Hinsichtlich möglicher finanzieller Synergien mit dem Neubau der Grundschule in
Clenze stehen der Landkreis und die Samtgemeinde in Bau- und
Finanzierungsverhandlungen. Ein kommunales Gebäude bietet die Möglichkeit der
Ausschreibung für eine Trägerschaft ohne Vorfestlegung und dient der
Transparenz. Die Kommunalaufsicht hat eine Kreditgenehmigung für den Fall eines
Neubaus in Aussicht gestellt, da der Betrieb des Hortes ein freier Träger
übernehmen soll und dadurch eine Refinanzierung über die Betriebskosten
gewährleistet wird.
Geplant wird ein Bau,
der den gesetzlichen Mindestanforderungen an Horteinrichtungen
entspricht. Die Landesschulbehörde hat für die Einrichtung eines zweigruppigen
Hortes folgende gesetzliche Anforderungen mitgeteilt:
2 Gruppenräume à mind. 40 m2 (20
Kinder x 2 m2)
2 Zusatzräume (Hausaufgaben) à 30 m2 (Empfehlung
des MK)
Sanitärräume für Kinder – getrennt für
Jungen und Mädchen
Teeküche (das Essen soll in der Mensa
eingenommen werden, Synergieeffekte)
Personal-WC
Büro (Besprechungsraum)
Nach einer Kostenaufstellung
des Architekturbüros Pohlmann betragen die Kosten für Bauwerk, Außenanlagen, Ausstattung
(Teeküche, Garderobe) und Baunebenkosten 755.055,00 €. Eine gemeinsame
Baugruppe mit Vertretern der Samtgemeinde, des Landkreises und dem noch zu
findenden Träger gewährleistet dabei einen zweckmäßigen und sparsamen
Ressourceneinsatz. Dieses Vorgehen ist mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg abgestimmt und wird vom
Fachdienst Jugend-Familie-Bildung ausdrücklich unterstützt. Die Angelegenheit
wird im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Lüchow-Dannenberg am 15. September
2014 beraten.
Für das Vorhaben
müssen Kosten in Höhe von 755.055,00 € im Haushalt bereitgestellt werden.
Die Samtgemeinde gibt
erst einen konkreten Planungsauftrag, wenn auch der Landkreis diesem Vorhaben
so zustimmt. Der Kreistag wird dazu in seiner Sitzung am 29. September 2014
beraten.
Außerdem soll ein
Vertragswerk aufgesetzt werden, in dem Samtgemeinde und Landkreis ihr
Verhältnis im Falle der Errichtung eines Hortgebäudes durch die Samtgemeinde
regeln. Der Entwurf wird derzeit verwaltungsseitig erarbeitet.
Der Jugend- und
Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde beschließt,
a)
die Samtgemeinde
errichtet auf ihrem Grundstück an der Grundschule Clenze einen zweigruppigen
Hort,
b)
der Betrieb des
Hortes wird ausgeschrieben,
c)
die Kreditkosten
werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung des Trägers finanziert und
d)
Samtgemeinde und
Landkreis schließen vor Vergabe des Planungsauftrages eine Vereinbarung über
den Bau eines Hortes ab.