Am 11. Mai 2006 fand
bereits eine Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Jugend und Soziales in
der Bücherei zu diesem Thema statt. Der Sachverhalt ist in der Sitzungsvorlage
Nr. 727/13 vom 25.04.2006 dargestellt.
Dem voraus gingen ein
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) sowie eine
Beschwerde eines Videothekbetreibers in Lüchow (Wendland), der im Medienangebot
der Samtgemeindebücherei eine Konkurrenz zur seinem Geschäft sah.
Eine ausführliche
Diskussion fand unter Beiladung von Herrn Bassen, als Leiter der
Büchereizentrale Lüneburg statt.
Fazit der Sitzung war, dass
die Verwaltung beauftragt wurde einen entsprechenden Satzungsentwurf zu
entwerfen, der eine Leihgebühr von 1,00 € für das Ausleihen von Filmen (DVDs,
Videos) vorsieht, sowie eine Präambel in Zusammenarbeit mit der Bücherei und
der Büchereizentrale Lüneburg.
Da dieser Sachverhalt
bislang nur in vertraulicher Sitzung behandelt wurde, soll nun die 1. Satzung zur
Änderung der Satzung der Samtgemeinde Lüchow über die Benutzung und die
Erhebung von Gebühren für die Bücherei in Lüchow (Wendland), Amtsfreiheit,
öffentlich durch die entsprechenden Gremien diskutiert und verabschiedet
werden.
Durch die Einführung einer
Verleihgebühr von 1,00 € wird eine Mehreinnahme von 2.500 – 3.000 Euro
erwartet, die dem Beschaffungshaushalt der Samtgemeindebücherei für neue Medien
wieder zugeführt werden wird.
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow beschließt die im Entwurf vorliegende 1. Satzung zur
Änderung der Satzung der Samtgemeinde Lüchow über die Benutzung und die
Erhebung von Gebühren für die Bücherei in Lüchow (Wendland), Amtsfreiheit,
welche mit Wirkung vom ……… in Kraft tritt.