Gemäß Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) vom 3. Dezember 2009 wurde die Rechnungslegung zum 1. Januar 2011
auf den Rechnungsstil des neuen Gemeindehaushaltsrechts umgestellt. Dieser
Beschluss ist entsprechend § 72 Absatz 5 NGO auch für die Stadt Lüchow
(Wendland) und ihren Rechnungsstil der Haushaltsführung bindend.
Im Rahmen der Umstellung ist die Erstellung einer
Eröffnungsbilanz, in der das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Gemeinde
aufzuführen sind, zwingend erforderlich. Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar
2011 ist nach den Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in
Verbindung mit der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung (GemHKVO)
aufgestellt worden.
Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde von
den vom Gesetzgeber eingeräumten Wahlrechten und Ermessensspielräumen nach § 60
GemHKVO überwiegend Gebrauch gemacht. Außerdem fanden die zwischen dem
Innenministerium und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände
Niedersachsen gebildeten gemeinsamen Arbeitsgruppe „Inventurvereinfachung“
gegebenen Hinweise zur Bewertung Anwendung.
Da zum Zeitpunkt der Erstellung der
Eröffnungsbilanz die Bestandsaufnahme der Straßenbeleuchtung noch nicht
vollständig abgeschlossen war und die rechtlichen Eigentumsverhältnisse
bezüglich der Einrichtungen der Niederschlagswasserentsorgung nicht
abschließend geklärt waren, werden die entsprechenden Vermögenswerte bisher
nicht bilanziert. Entsprechende Korrekturen sollen spätestens mit dem
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 erfolgen.
Die Eröffnungsbilanz schließt mit einer Bilanzsumme
von 30.262.969,02 € ab. Auf der Aktivseite wird neben den ausstehenden
Forderungen und den der Stadt zugeordneten liquiden Mitteln überwiegend das
Sachvermögen mit 25.817.928,96 € sowie Beteiligungen über 305.749,67 € ausgewiesen.
Auf der Passivseite werden insbesondere die
Sonderposten, die die von Dritten gewährten Zuschüsse und Beiträge für
Investitionen beinhalten, sowie die Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen gezeigt. Auf Grundlage der Erfassung und Bewertung des Vermögens,
der Sonderposten und Schulden errechnet sich unter Berücksichtigung des
Sollfehlbetrages aus dem letzten kameralen Abschluss eine Überdeckung des
Vermögens über den Sollfehlbetrag sowie den Sonderposten und Schulden in Höhe
von 19.863.405,35 €, die als Reinvermögen in die Eröffnungsbilanz einfließt.
Die Haushaltsausgabereste aus dem kameralen
Abschluss zum 31. Dezember 2010 werden als Ermächtigungsübertragung für den
Ergebnishaushalt über 277.123,27 € und für Investitionen in Höhe von
3.934.521,47 € unter der Eröffnungsbilanz ausgewiesen.
Die Eröffnungsbilanz wurde durch das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – geprüft.
Der Bestätigungsvermerk wurde mit der Einschränkung hinsichtlich der
unterbliebenen Bilanzierung der Straßenbeleuchtung und Niederschlagswasserentsorgung
mit Datum vom 9. Juli 2014 erteilt.
- keine -
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a. den Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – vom 9.
Juli 2014 zur Kenntnis zu nehmen und
b. die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2011 in
der vorliegenden Fassung festzustellen.