Betreff
Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2011 der Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
086/2014 ST
Aktenzeichen
202503SG:Eröffnungsbilanz/Lüchow
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Gemäß Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 3. Dezember 2009 wurde die Rechnungslegung zum 1. Januar 2011 auf den Rechnungsstil des neuen Gemeindehaushaltsrechts umgestellt. Dieser Beschluss ist entsprechend § 72 Absatz 5 NGO auch für die Stadt Lüchow (Wendland) und ihren Rechnungsstil der Haushaltsführung bindend.

Im Rahmen der Umstellung ist die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, in der das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Gemeinde aufzuführen sind, zwingend erforderlich. Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2011 ist nach den Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung (GemHKVO) aufgestellt worden.

 

Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde von den vom Gesetzgeber eingeräumten Wahlrechten und Ermessensspielräumen nach § 60 GemHKVO überwiegend Gebrauch gemacht. Außerdem fanden die zwischen dem Innenministerium und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen gebildeten gemeinsamen Arbeitsgruppe „Inventurvereinfachung“ gegebenen Hinweise zur Bewertung Anwendung.

 

Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz die Bestandsaufnahme der Straßenbeleuchtung noch nicht vollständig abgeschlossen war und die rechtlichen Eigentumsverhältnisse bezüglich der Einrichtungen der Niederschlagswasserentsorgung nicht abschließend geklärt waren, werden die entsprechenden Vermögenswerte bisher nicht bilanziert. Entsprechende Korrekturen sollen spätestens mit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 erfolgen.

 

Die Eröffnungsbilanz schließt mit einer Bilanzsumme von 30.262.969,02 € ab. Auf der Aktivseite wird neben den ausstehenden Forderungen und den der Stadt zugeordneten liquiden Mitteln überwiegend das Sachvermögen mit 25.817.928,96 € sowie Beteiligungen über 305.749,67 € ausgewiesen.

Auf der Passivseite werden insbesondere die Sonderposten, die die von Dritten gewährten Zuschüsse und Beiträge für Investitionen beinhalten, sowie die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gezeigt. Auf Grundlage der Erfassung und Bewertung des Vermögens, der Sonderposten und Schulden errechnet sich unter Berücksichtigung des Sollfehlbetrages aus dem letzten kameralen Abschluss eine Überdeckung des Vermögens über den Sollfehlbetrag sowie den Sonderposten und Schulden in Höhe von 19.863.405,35 €, die als Reinvermögen in die Eröffnungsbilanz einfließt.

Die Haushaltsausgabereste aus dem kameralen Abschluss zum 31. Dezember 2010 werden als Ermächtigungsübertragung für den Ergebnishaushalt über 277.123,27 € und für Investitionen in Höhe von 3.934.521,47 € unter der Eröffnungsbilanz ausgewiesen.

 

Die Eröffnungsbilanz wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde mit der Einschränkung hinsichtlich der unterbliebenen Bilanzierung der Straßenbeleuchtung und Niederschlagswasserentsorgung mit Datum vom 9. Juli 2014 erteilt.


- keine -


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a.      den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – vom 9. Juli 2014 zur Kenntnis zu nehmen und

 

b.      die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2011 in der vorliegenden Fassung festzustellen.