In § 3 Abs. 3 der
Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow über die Erhebung von Gebühren für die
Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) ist festgeschrieben, dass
in Reinigungsklasse 3 die Reinigung mindestens einmal in 2 Wochen erfolgt.
Tatsächlich wird
aufgrund erfolgter Beschilderungen jeden 2. und 4. Montag im Monat gereinigt.
Aus
Rechtssicherheitsgründen muss die Festschreibung in der Satzung mit den
tatsächlich durchgeführten Reinigungen übereinstimmen.
In § 3 Abs. 3 muss die
Reinigungszeit wie folgt beschrieben werden:
"Reinigungsklasse
3 - Reinigung jeden 2. und 4. Montag im Monat"
Keine
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Samtgemeinderat zu empfehlen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow beschließt, der 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
der Samtgemeinde Lüchow über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung
(Straßenreinigungsgebührensatzung) nach Vorlage zuzustimmen.