Betreff
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow/Straßenreinigung
Vorlage
796/13
Aktenzeichen
222200SG:0001
Art
Sitzungsvorlage SG

In § 3 Abs. 3 der Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) ist festgeschrieben, dass in Reinigungsklasse 3 die Reinigung mindestens einmal in 2 Wochen erfolgt.

Tatsächlich wird aufgrund erfolgter Beschilderungen jeden 2. und 4. Montag im Monat gereinigt.

Aus Rechtssicherheitsgründen muss die Festschreibung in der Satzung mit den tatsächlich durchgeführten Reinigungen übereinstimmen.

In § 3 Abs. 3 muss die Reinigungszeit wie folgt beschrieben werden:

 

"Reinigungsklasse 3 - Reinigung jeden 2. und 4. Montag im Monat"

 

 


Keine


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Samtgemeinderat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow beschließt, der 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) nach Vorlage zuzustimmen.