Ein hier ansässiges
Energieunternehmen möchte seine vorhandene Siloanlage um eine weitere
Siloanlage sowie einer Lagerstätte erweitern.
Um das Vorhaben
realisieren zu können, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig, welches die
Firma mit Schreiben vom 27. August 2014 beantragt hat.
Ziel ist es, im
Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche darzustellen.
Die Kosten für die
Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Antragsteller zu 100 %
übernommen. Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller
geschlossen.
Die Kosten für die
Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Antragsteller übernommen.
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Flächennutzungsplan mit dem Ziel
zu ändern, eine Sonderfläche auszuweisen.
Der Geltungsbereich
der 124. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) umfasst
das Flurstück 11, Flur 5, Gemarkung Plate.