Betreff
124. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
061/2014 SG
Aktenzeichen
612009SG:124. Änderung
Art
Sitzungsvorlage SG

Ein hier ansässiges Energieunternehmen möchte seine vorhandene Siloanlage um eine weitere Siloanlage sowie einer Lagerstätte erweitern.

 

Um das Vorhaben realisieren zu können, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be­bauungsplanes notwendig, welches die Firma mit Schreiben vom 27. August 2014 beantragt hat.

 

Ziel ist es, im Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche darzustellen.

 

Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Antragsteller zu 100 % übernommen. Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller geschlossen.


Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Antragsteller übernommen.


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Flächennutzungsplan mit dem Ziel zu ändern, eine Sonderfläche auszuweisen.

 

Der Geltungsbereich der 124. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) umfasst das Flurstück 11, Flur 5, Gemarkung Plate.