Bereits seit dem Jahre
2007 wird die Abstufung von Ortsverbindungsstraßen diskutiert. Straßenrechtlich
handelt es sich hierbei um die Einziehung der Straßen als
Ortsverbindungsstraßen.
Den Mitgliedsgemeinden
sind seinerzeit Vorschläge zur Abstufung von rund 88 km Ortsverbindungsstraßen
gemacht worden. Zunächst haben die Gemeinden kein Interesse an den Abstufungen
und damit an der Übernahme der Wege bekundet.
In den Haushaltsplan
2011 wurde eine Übernahmeentschädigung in Höhe von 270.000,00 € eingeplant und
als Haushaltsrest fortgeschrieben. Hiernach soll den Gemeinden bei Übernahme
der Straße eine Entschädigung für unterlassene Unterhaltung in Höhe von 3,00 €
pro lfd. Meter gezahlt werden.
Zwischenzeitlich haben
alle Mitgliedsgemeinden diesbezüglich Beschlüsse gefasst. Sie entsprechen nicht
immer den Vorschlägen und nicht immer dem vorgeschlagenen Umfang.
Die Straßen, für die
eindeutige Beschlüsse vorliegen, sollten noch in diesem Jahr eingezogen werden.
Die Straßen selbst,
ihre Längen und die daraus für die einzelnen Gemeinden anfallenden Zahlungen
sind der Anlage zu entnehmen.
Die Einziehungen sind
öffentlich bekannt zu machen. Sie stellen einen Verwaltungsakt dar, der mit
einer einmonatigen Rechtsbehelfsfrist versehen ist.
Nach Bestandskraft der
Einziehungen sind diese nicht mehr als Ortsverbindungsstraße gewidmet. Die
Verkehrspflichten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) entfallen.
Da sie im Eigentum der
jeweiligen Mitgliedsgemeinde stehen, werden sie zu ungewidmeten
Wirtschaftswegen. Die Verkehrspflicht obliegt dann den jeweiligen Gemeinden.
Kosten durch die
Entschädigungszahlungen in Höhe von 142.128,00 €.
Zukünftige
Einsparungen wegen Wegfall der Unterhaltungspflicht, Winterdienst usw.
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die in der Anlage dargestellten
Ortsverbindungsstraßen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzuziehen und nach
Rechtskraft der Einziehungen die jeweiligen Entschädigungen an die Gemeinden
auszuzahlen.