Betreff
1. Änderung der Satzung der Stadt Lüchow (Wendland) über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten ab 1. Januar 2015
Vorlage
106/2014 ST
Aktenzeichen
327300ST:Sondernutzungssatzung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Am 19. Mai 2014 hat sich der Verwaltungsausschuss dafür ausgesprochen, die Sondernutzungs- und Gebührensatzung zu prüfen und ggf. zu überarbeiten.

 

Zudem wurde in der Vergangenheit bemängelt, dass in der Innenstadt plakatiert werde und Stellschilder teilweise sehr groß seien. Bisher lässt die Sondernutzungssatzung Stellschilder bis zur Größe DIN A 0 (840 mm x 1189 mm) zu.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den § 9 der Sondernutzungssatzung wie folgt zu ändern:

 

§ 9 Überschrift neu

Stellschilder und Plakate

 

§ 9 Absatz 2

Stellschilder dürfen die maximale Größe von DIN A1 (594 mm x 840 mm) nicht überschreiten.

 

§ 9 Absatz 3 neu einfügen

Innerhalb des Geltungsbereichs der „Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung in der Stadt Lüchow zur Erhaltung und Gestaltung des Stadtbildes der Innenstadt und zur Regelung der Außenwerbung“ dürfen keine Werbe-Plakate ausgehängt werden. Außerhalb dieses Bereiches können 10 Plakate in der Stadt Lüchow (Wendland) und 10 Plakate in den Ortsteilen pro Antragsteller ausgehängt werden.


Kosten für die Veröffentlichung ca. 60,00 €.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die vorliegende 1. Änderung der Satzung der Stadt Lüchow (Wendland) über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten ab dem 1. Januar 2015.