Am 19. Mai 2014 hat sich der Verwaltungsausschuss
dafür ausgesprochen, die Sondernutzungs- und Gebührensatzung zu prüfen und ggf.
zu überarbeiten.
Zudem wurde in der Vergangenheit bemängelt, dass in
der Innenstadt plakatiert werde und Stellschilder teilweise sehr groß seien.
Bisher lässt die Sondernutzungssatzung Stellschilder bis zur Größe DIN A 0 (840
mm x 1189 mm) zu.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den § 9
der Sondernutzungssatzung wie folgt zu ändern:
§ 9 Überschrift neu
Stellschilder und Plakate
§ 9 Absatz 2
Stellschilder dürfen die maximale Größe von DIN A1
(594 mm x 840 mm) nicht überschreiten.
§ 9 Absatz 3 neu einfügen
Innerhalb des Geltungsbereichs der „Örtliche
Bauvorschrift über Gestaltung in der Stadt Lüchow zur Erhaltung und Gestaltung
des Stadtbildes der Innenstadt und zur Regelung der Außenwerbung“ dürfen keine
Werbe-Plakate ausgehängt werden. Außerhalb dieses Bereiches können 10 Plakate
in der Stadt Lüchow (Wendland) und 10 Plakate in den Ortsteilen pro
Antragsteller ausgehängt werden.
Kosten für die Veröffentlichung ca. 60,00 €.
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die
vorliegende 1. Änderung der Satzung der Stadt Lüchow (Wendland) über die
Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten ab dem 1. Januar 2015.