Betreff
Antrag auf Änderung der Verkehrsführung in Kolborn
Vorlage
109/2014 ST
Aktenzeichen
327206ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Durch eine Anwohnerin der August-Kohrs-Straße wurde beantragt, in der sogenannten verlängerten August-Kohrs-Straße (Hausnummern 27 a - 32) die Verkehrsführung zu ändern.

Gemäß dem Antrag soll dieser Teil der Straße als Einbahnstraße festgelegt sowie mit einer Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkung belegt werden.

Der Antrag wird mit der geringen Breite dieses Straßenteils und mit dem dort durchfahrenden Schwerlastverkehr begründet.

 

Aufgrund dieses Antrages hat die Verwaltung die unmittelbar angrenzenden Grundstückseigentümer mittels eines Fragebogens mit folgendem Ergebnis um Stellungnahme gebeten:

 

1.            Festlegung einer Einbahnstraße in der verlängerten August-Kohrs-Straße (Einfahrverbot am Weidendamm)

Nein 10,             Ja 2,           Enthaltung 1

 

2.            Festlegung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h

Nein 2,               Ja 11,         Enthaltung 0

 

3.            Generelle Gewichtsbeschränkung auf dem Straßenabschnitt

Nein 3,               Ja 8,           Enthaltung 2

 

Somit wird die Einführung einer Einbahnstraßenregelung von der überwiegenden Mehrheit der Grundstückseigentümer nicht gewünscht.

Dieser Meinung schließt sich die Verwaltung an.

Eine solche Einbahnstraßenregelung würde zu erhöhtem Anliegerverkehr führen, da die Anwohner in Richtung Stadt jeweils über Kolborn fahren müssten.

 

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h besteht für diesen Bereich bereits. Sie sollte aber noch deutlicher ausgeschildert werden.

 

Eine generelle Gewichtsbeschränkung wird ebenfalls von der Mehrheit der Anwohner befürwortet. Hier empfiehlt die Verwaltung ebenfalls eine Gewichtsbeschränkung auf maximal 7,5 t oder besser 3,5 t mit einem Zusatz „Anwohner bzw. Lieferverkehr frei“.

Hierfür ist seitens der Stadt ein entsprechender Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu stellen.


Kosten für die Beschilderung ca. 300,00 €.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsaus­schuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Antrag der Anwohnerin in Bezug auf die Errichtung einer Einbahnstraße abzulehnen und bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Gewichtsbeschränkung auf 3,5 t zu beantragen.