Durch eine Anwohnerin
der August-Kohrs-Straße wurde beantragt, in der sogenannten verlängerten
August-Kohrs-Straße (Hausnummern 27 a - 32) die Verkehrsführung zu ändern.
Gemäß dem Antrag soll
dieser Teil der Straße als Einbahnstraße festgelegt sowie mit einer
Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkung belegt werden.
Der Antrag wird mit
der geringen Breite dieses Straßenteils und mit dem dort durchfahrenden
Schwerlastverkehr begründet.
Aufgrund dieses
Antrages hat die Verwaltung die unmittelbar angrenzenden Grundstückseigentümer
mittels eines Fragebogens mit folgendem Ergebnis um Stellungnahme gebeten:
1.
Festlegung einer
Einbahnstraße in der verlängerten August-Kohrs-Straße (Einfahrverbot am
Weidendamm)
Nein 10, Ja
2, Enthaltung 1
2.
Festlegung einer
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
Nein 2, Ja
11, Enthaltung 0
3.
Generelle
Gewichtsbeschränkung auf dem Straßenabschnitt
Nein 3, Ja
8, Enthaltung 2
Somit wird die
Einführung einer Einbahnstraßenregelung von der überwiegenden Mehrheit der
Grundstückseigentümer nicht gewünscht.
Dieser Meinung
schließt sich die Verwaltung an.
Eine solche
Einbahnstraßenregelung würde zu erhöhtem Anliegerverkehr führen, da die
Anwohner in Richtung Stadt jeweils über Kolborn fahren müssten.
Eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h besteht für diesen Bereich bereits. Sie
sollte aber noch deutlicher ausgeschildert werden.
Eine generelle
Gewichtsbeschränkung wird ebenfalls von der Mehrheit der Anwohner befürwortet.
Hier empfiehlt die Verwaltung ebenfalls eine Gewichtsbeschränkung auf maximal
7,5 t oder besser 3,5 t mit einem Zusatz „Anwohner bzw. Lieferverkehr frei“.
Hierfür ist seitens
der Stadt ein entsprechender Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung bei der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu stellen.
Kosten für die
Beschilderung ca. 300,00 €.
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, den Antrag der Anwohnerin in Bezug auf die Errichtung
einer Einbahnstraße abzulehnen und bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eine verkehrsbehördliche
Anordnung zur Gewichtsbeschränkung auf 3,5 t zu beantragen.