Betreff
5. Änderung des Bebauungsplanes "Zwischen den Wegen"
Vorlage
111/2014 ST
Aktenzeichen
612605ST:Zwischen den Wegen/5.
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 25. September 2013 beschlossen, den Bebauungsplan „Zwischen den Wegen“ zu ändern.

 

Vorausgegangen ist ein Antrag von zwei Grundstückseigentümern, welche beantragen, den im Bebauungsplan „Zwischen den Wegen“ in der Fassung der 3. Änderung festgesetzte Wendehammer sowie den Fußweg vom Wendehammer zur Grünfläche nicht zu errichten und die Fläche anteilig den anliegenden Grundstückseigentümern zuzuschlagen.

 

Aufgrund der heutigen Eigentümersituation ist die Errichtung des Wendehammers und des Fußweges nicht mehr zwingend zur Erschließung notwendig, da eine Erschließung der Grundstücke über die August-Kohrs-Straße erfolgt.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist der Bebauungsplan „Zwischen den Wegen“ vor Verkauf der Flächen des Wendehammers und Fußweges zu ändern und die öffentliche Fläche in reines Wohngebiet zu ändern.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Katasteramt Lüchow - seine Stellungnahme abgegeben.

 

Das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den Wegen“ kann abgeschlossen werden.


Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsaus­schuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         über die Stellungnahme wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, aufgeführt, entschieden und

 

b)         die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den Wegen“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.