Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) hat in seiner Sitzung am 25. September 2013 beschlossen, den
Bebauungsplan „Zwischen den Wegen“ zu ändern.
Vorausgegangen ist ein
Antrag von zwei Grundstückseigentümern, welche beantragen, den im Bebauungsplan
„Zwischen den Wegen“ in der Fassung der 3. Änderung festgesetzte Wendehammer
sowie den Fußweg vom Wendehammer zur Grünfläche nicht zu errichten und die
Fläche anteilig den anliegenden Grundstückseigentümern zuzuschlagen.
Aufgrund der heutigen
Eigentümersituation ist die Errichtung des Wendehammers und des Fußweges nicht
mehr zwingend zur Erschließung notwendig, da eine Erschließung der Grundstücke
über die August-Kohrs-Straße erfolgt.
Aus Gründen der
Rechtssicherheit ist der Bebauungsplan „Zwischen den Wegen“ vor Verkauf der
Flächen des Wendehammers und Fußweges zu ändern und die öffentliche Fläche in
reines Wohngebiet zu ändern.
Im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat das Landesamt für
Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Katasteramt Lüchow - seine
Stellungnahme abgegeben.
Das Verfahren zur 5.
Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den Wegen“ kann abgeschlossen werden.
Die Kosten des
Verfahrens tragen die Antragsteller.
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahme wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt
ist, aufgeführt, entschieden und
b) die 5.
Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den Wegen“ wird als Satzung mit der
Begründung beschlossen.