Die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) ist für die Vergabe der Sporthallen in ihrem Bereich
verantwortlich. Neben den Sporthalllen der Grundschulen übernimmt sie auch die
Vergabe der Hallenzeiten für die Sporthallen des Landkreises in ihrem Gebiet.
Nachdem die
Hallenbenutzungsgebühr abgeschafft wurde, ist die Nachfrage nach Hallenzeiten
deutlich angestiegen. Allerdings bieten die Vereine auch neue Angebote an. Dazu
kommt, dass der im letzten Jahr gegründete Verein Sportbogenschützen im
Wendland e. V. ebenfalls Hallenzeiten beantragt habe. Der Verein bietet im
Rahmen der Ganztagsschule der Grundschule Lüchow Bogenschießen an.
Aufgrund der starken
Nachfrage wurden zunächst die Vereine, die über Hallenzeiten in der
Grundschulturnhalle Lüchow verfügen, zu einem Gespräch eingeladen. Hier sollte
geklärt werden, ob eine Einigung mit den Vereinen dahingehend erzielt werden
kann, dass auf einzelne Hallendrittel verzichtet wird. Einzelne Vereine wären
dazu bereit, andere haben zusätzlichen Bedarf angemeldet.
Da für alle Hallen im
Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht genügend Zeiten zur Verfügung
stehen, um die Nachfrage zu bedienen, wurde seitens der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) eine komplette Neuvergabe der Hallenzeiten angekündigt, um allen
Vereinen aus dem Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einen Zugang zur
Sporthallennutzung zu ermöglichen. Dies hätte eventuell zur Folge, dass die
Vereine ihre Angebote an anderen Tagen als bisher anbieten müssten.
Um eine transparente
Vergabe der Hallenzeiten durchzuführen, vertritt die Verwaltung die Ansicht,
dass die als Anlage beigefügte Richtlinie beschlossen werden sollte. Die Zuweisung der Hallenzeiten erfolgt dann
nach einer Empfehlung des Bundesinstituts für Sportwissenschaft. Für den
Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) käme eine Vergabe für den
Freizeitsport in Betracht.
Sollten nach Abschluss
der Vergabe Hallenzeiten frei bleiben, könnten die Vereine weitere Zeiten
nutzen.
Die Richtlinie soll
nach Absprache mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg analog für die Vergabe von
Hallenzeiten der Landkreiseigenen Sporthallen angewendet werden.
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Keine -
Der Ausschuss für
Jugend und Soziales beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die der Sitzungsvorlage Nr. 068/2014
SG angefügte Richtlinie zur Vergabe von Turn- und Sporthallen der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) für Sportzwecke nebst Anlage. Die Richtlinie tritt zum
01.01.2015 in Kraft.