Betreff
Erlass einer Richtlinie zur Vergabe der Turn- und Sporthallen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für Sportzwecke
Vorlage
068/2014 SG
Aktenzeichen
233000SG.03:Sporthallen/Allgemein
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist für die Vergabe der Sporthallen in ihrem Bereich verantwortlich. Neben den Sporthalllen der Grundschulen übernimmt sie auch die Vergabe der Hallenzeiten für die Sporthallen des Landkreises in ihrem Gebiet.

 

Nachdem die Hallenbenutzungsgebühr abgeschafft wurde, ist die Nachfrage nach Hallenzeiten deutlich angestiegen. Allerdings bieten die Vereine auch neue Angebote an. Dazu kommt, dass der im letzten Jahr gegründete Verein Sportbogenschützen im Wendland e. V. ebenfalls Hallenzeiten beantragt habe. Der Verein bietet im Rahmen der Ganztagsschule der Grundschule Lüchow Bogenschießen an.

 

Aufgrund der starken Nachfrage wurden zunächst die Vereine, die über Hallenzeiten in der Grundschulturnhalle Lüchow verfügen, zu einem Gespräch eingeladen. Hier sollte geklärt werden, ob eine Einigung mit den Vereinen dahingehend erzielt werden kann, dass auf einzelne Hallendrittel verzichtet wird. Einzelne Vereine wären dazu bereit, andere haben zusätzlichen Bedarf angemeldet. 

Da für alle Hallen im Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht genügend Zeiten zur Verfügung stehen, um die Nachfrage zu bedienen, wurde seitens der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eine komplette Neuvergabe der Hallenzeiten angekündigt, um allen Vereinen aus dem Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einen Zugang zur Sporthallennutzung zu ermöglichen. Dies hätte eventuell zur Folge, dass die Vereine ihre Angebote an anderen Tagen als bisher anbieten müssten.

 

Um eine transparente Vergabe der Hallenzeiten durchzuführen, vertritt die Verwaltung die Ansicht, dass die als Anlage beigefügte Richtlinie beschlossen werden sollte.  Die Zuweisung der Hallenzeiten erfolgt dann nach einer Empfehlung des Bundesinstituts für Sportwissenschaft. Für den Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) käme eine Vergabe für den Freizeitsport in Betracht.

Sollten nach Abschluss der Vergabe Hallenzeiten frei bleiben, könnten die Vereine weitere Zeiten nutzen.

Die Richtlinie soll nach Absprache mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg analog für die Vergabe von Hallenzeiten der Landkreiseigenen Sporthallen angewendet werden.


-       Keine -


Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die der Sitzungsvorlage Nr. 068/2014 SG angefügte Richtlinie zur Vergabe von Turn- und Sporthallen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für Sportzwecke nebst Anlage. Die Richtlinie tritt zum 01.01.2015 in Kraft.