Betreff
Wirtschaftsplan 2015 des Kommunal-Service Lüchow
Vorlage
073/2014 SG
Aktenzeichen
666202SG:Wirtschaftspläne/2015
Art
Sitzungsvorlage SG

Grundlage für den jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß § 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für jedes Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des Betriebsausschusses. Der Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.

 

Der Erfolgsplan 2015 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 20.000,00 € aus. Hiermit wird der Anmerkung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg aus der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 Rechnung getragen. Nach den Ausführungen des Rechnungsprüfers soll der Eigenbetrieb die bisher aufgelaufenen Gewinnvorträge sukzessive entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit abbauen.

 

Den Aufwendungen in Höhe von 1.593.670,00 € stehen dementsprechend Erträge von insgesamt 1.573.670,00 € gegenüber. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes ist im Vergleich zu den Ansätzen des Nachtrages 2014 um rd. 25.000,00 € angestiegen. Ursächlich hierfür sind überwiegend die bereits feststehenden tariflichen Personalkostenerhöhungen von 2,4 % ab 1. März 2015.

 

Eine Gegenüberstellung der Ansätze 2014 (Nachtrag) und 2015 einschließlich des Ist-Zustandes per 30. September 2014 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt.

 

Zur Finanzierung des Jahresfehlbetrages, der Investitionen, der Entnahmen aus den Sonderposten und den Rückstellungen stehen die geplanten Abschreibungen zur Verfügung. Der verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von 20.000,00 € kann durch den Abbau der in Vorjahren erwirtschafteten Finanzmittelüberschüsse gedeckt werden.



Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2015 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.