Gemäß § 46 Absatz 2 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beträgt die Zahl der Ratsfrauen und
Ratsherren in Kommunen mit bis 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 34.
Die Zahl der für die
nächste allgemeine Wahlperiode zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren kann um
2, 4 oder 6 verringert werden. Diese Entscheidung ist nach § 46 Absatz 4 NKomVG
bis spätestens 18 Monate vor Ende der laufenden Wahlperiode (hier: 30. April 2015)
durch Satzung zu treffen.
Der Beschluss über die
Satzung bedarf der Mehrheit der Mitglieder des Samtgemeinderates (§ 46 Absatz 6
NKomVG).
Die Möglichkeit zur
Verringerung der Zahl der Abgeordneten wurde unter anderem geschaffen, weil
Parteien und Wählergruppen vermehrt Probleme bei der Gewinnung von Kandidaten
haben.
Weiterhin geht mit der
Verringerung der Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren eine Reduzierung der Kosten
für Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Porto einher.
Es wird vorgeschlagen,
eine Verringerung der Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) um 6 und die hierzu erforderliche Satzung zu
beschließen.
Kostenersparnis:
Monatliche
Aufwandsentschädigung: 60,00 €
Monatliche Pauschale
papierlos: 15,00 €
Sitzungsgeld
(pro Sitzung = 15,00 € x 2
im Monat) 30,00 €
105,00 € monatlich x 12 =
1.260,00 € pro Ratsmitglied/Jahr
Nicht berücksichtigt sind
die Personalkosten des Gremiendienstes. Ebenso unbeachtet die Porto- /
Papierkosten, Zahlungen über Verdienstausfall und Fahrtkosten.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
1.
die Zahl der
Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird in der
Wahlperiode 2016 bis 2021 um 6 auf insgesamt 28 verringert und
2.
die hierzu
erforderliche Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Verringerung der
Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird in der
vorgelegten Fassung beschlossen.