Betreff
Satzung zur Verringerung der Zahl der Ratsmitglieder im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Wahlperiode 2016 bis 2021
Vorlage
075/2014 SG
Aktenzeichen
102400SG:Reduzierung Ratsmitglieder
Art
Sitzungsvorlage SG

Gemäß § 46 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beträgt die Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren in Kommunen mit bis 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 34.

 

Die Zahl der für die nächste allgemeine Wahlperiode zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren kann um 2, 4 oder 6 verringert werden. Diese Entscheidung ist nach § 46 Absatz 4 NKomVG bis spätestens 18 Monate vor Ende der laufenden Wahlperiode (hier: 30. April 2015) durch Satzung zu treffen.

 

Der Beschluss über die Satzung bedarf der Mehrheit der Mitglieder des Samtgemeinderates (§ 46 Absatz 6 NKomVG).

 

Die Möglichkeit zur Verringerung der Zahl der Abgeordneten wurde unter anderem geschaffen, weil Parteien und Wählergruppen vermehrt Probleme bei der Gewinnung von Kandidaten haben.

 

Weiterhin geht mit der Verringerung der Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren eine Reduzierung der Kosten für Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Porto einher.

 

Es wird vorgeschlagen, eine Verringerung der Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) um 6 und die hierzu erforderliche Satzung zu beschließen.


Kostenersparnis:

 

Monatliche Aufwandsentschädigung:    60,00 €

Monatliche Pauschale papierlos:             15,00 €

 

Sitzungsgeld

(pro Sitzung = 15,00 € x 2 im Monat)        30,00 €

 

105,00 € monatlich x 12 = 1.260,00 € pro Ratsmitglied/Jahr

 

Nicht berücksichtigt sind die Personalkosten des Gremiendienstes. Ebenso unbeachtet die Porto- / Papierkosten, Zahlungen über Verdienstausfall und Fahrtkosten.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

1.            die Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird in der Wahlperiode 2016 bis 2021 um 6 auf insgesamt 28 verringert und

 

2.            die hierzu erforderliche Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Verringerung der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.