Um die von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
erlassene Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in Einklang mit den Interessen der Stadt Lüchow
(Wendland) zu bringen, hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüchow (Wendland)
beschlossen, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, die
Gebührenordnung zu ändern.
Für die Innenstadt von Lüchow (Wendland) kann auf
Antrag ein Jahresparkausweis für verschiedene Parkplätze ausgestellt werden.
Für den Parkplatz „Amtsgarten“ kostet dieser
jährlich 150,00 € (hier steht noch ein Parkscheinautomat) und für die übrigen
Parkplätze mit Parkscheibe kostet dieser 50,00 €.
Dieser Jahresparkausweis wird auch für einen
kürzeren Zeitraum (20 Stück im Jahr 2014) als für ein ganzes Jahr beantragt.
Der Aufwand hierfür ist teilsweise höher als die Gebühr für den
Jahresparkausweis (Amtsgarten ½ Jahr = 75,00 €, ¼ Jahr = 37,50 € und für die
übrigen Parkplätze ½ Jahr = 25,00 €, ¼ Jahr = 12,50 €).
Außerdem wurden am 1. April 2013 die Verwarngelder
teilweise verdoppelt (Parken ohne Parkscheibe/Parkschein vorher 5,00 € jetzt
10,00 €).
Zudem sind seit 2008 die Kosten des
Bauhofes/Kommunal-Service Lüchow für die Unterhaltung der Parkplätze
angestiegen (z. B. Arbeitsstunde 32,70 € in 2008 heute 33,90 €).
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Gebühr
für Jahresparkausweise allgemein zu günstig ist.
Aus den vorgenannten Gründen regt die Verwaltung
daher an, die Gebühr für den Jahresparkausweis zu erhöhen.
Der § 4 der Gebührenordnung ist wie folgt zu
ändern:
§ 4 Absatz 1
Hier ist in Satz 2 nach dem Wort „parken“ zu
ergänzen: “ohne die Parkscheibe auszulegen oder“.
§ 4 Absatz 2
Die Jahresparkgebühr beträgt 150,00 € für Parkplätze
mit Parkgebührenpflicht und 100,00 € auf allen übrigen Parkplätzen mit
Parkscheibenregelung. Die Gebühr ist bei der Ausstellung zu entrichten. Der
Jahresparkausweis ist nur für einen der in Absatz 1 genannten Parkplätze gültig
und kann auch für einen kürzeren Zeitraum ausgestellt werden. Die Gebühr
verringert sich dann anteilsmäßig.
Sollte der Jahresparkausweis nicht mehr benötigt
werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung entrichteter Gebühren.
Kosten für die Veröffentlichung ca. 60,00 €.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
beschließt die 1. Änderung der Gebührenordnung für das Parken an
Parkscheinautomaten in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mit Wirkung vom 1.
Januar 2016.