Betreff
1. Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ab 1. Januar 2016
Vorlage
005/2015 SG
Aktenzeichen
327109ST:Parkgebührenordnung
Art
Sitzungsvorlage SG

Um die von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erlassene Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in Einklang mit den Interessen der Stadt Lüchow (Wendland) zu bringen, hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüchow (Wendland) beschlossen, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, die Gebührenordnung zu ändern.

 

Für die Innenstadt von Lüchow (Wendland) kann auf Antrag ein Jahresparkausweis für verschiedene Parkplätze ausgestellt werden.

 

Für den Parkplatz „Amtsgarten“ kostet dieser jährlich 150,00 € (hier steht noch ein Parkscheinautomat) und für die übrigen Parkplätze mit Parkscheibe kostet dieser 50,00 €.

 

Dieser Jahresparkausweis wird auch für einen kürzeren Zeitraum (20 Stück im Jahr 2014) als für ein ganzes Jahr beantragt. Der Aufwand hierfür ist teilsweise höher als die Gebühr für den Jahresparkausweis (Amtsgarten ½ Jahr = 75,00 €, ¼ Jahr = 37,50 € und für die übrigen Parkplätze ½ Jahr = 25,00 €, ¼ Jahr = 12,50 €).

 

Außerdem wurden am 1. April 2013 die Verwarngelder teilweise verdoppelt (Parken ohne Parkscheibe/Parkschein vorher 5,00 € jetzt 10,00 €).

Zudem sind seit 2008 die Kosten des Bauhofes/Kommunal-Service Lüchow für die Unterhaltung der Parkplätze angestiegen (z. B. Arbeitsstunde 32,70 € in 2008 heute 33,90 €).

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Gebühr für Jahresparkausweise allgemein zu günstig ist.

 

Aus den vorgenannten Gründen regt die Verwaltung daher an, die Gebühr für den Jahresparkausweis zu erhöhen.

 

Der § 4 der Gebührenordnung ist wie folgt zu ändern:

 

§ 4 Absatz 1

Hier ist in Satz 2 nach dem Wort „parken“ zu ergänzen: “ohne die Parkscheibe auszulegen oder“.

 

§ 4 Absatz 2

Die Jahresparkgebühr beträgt 150,00 € für Parkplätze mit Parkgebührenpflicht und 100,00 € auf allen übrigen Parkplätzen mit Parkscheibenregelung. Die Gebühr ist bei der Ausstellung zu entrichten. Der Jahresparkausweis ist nur für einen der in Absatz 1 genannten Parkplätze gültig und kann auch für einen kürzeren Zeitraum ausgestellt werden. Die Gebühr verringert sich dann anteilsmäßig.

Sollte der Jahresparkausweis nicht mehr benötigt werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung entrichteter Gebühren.


Kosten für die Veröffentlichung ca. 60,00 €.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die 1. Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mit Wirkung vom 1. Januar 2016.