Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 2014 aufgrund einer notwendigen Dachsanierung am Wohnhaus Tarmitzer Straße 21 - 22, Lüchow (Wendland)
Vorlage
013/2015 ST
Aktenzeichen
233060ST:Tarmitzer Straße 21 - 22
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Im Oktober 2014 ist es zu einem massiven Wassereinbruch in mehreren Wohnungen im Mehrfamilienhaus Tarmitzer Straße 21 – 22, Lüchow (Wendland), gekommen. Der Grund hierfür war die marode Dacheindeckung. Diese konnte nur notdürftig repariert werden. Dennoch ist es zu weiteren Feuchteschäden in den Wohnungen gekommen.

Untersuchungen der Verwaltung haben ergeben, dass das Dach in einem desolaten Zustand ist. Mit kleineren Reparaturen lassen sich weitere Schäden nicht vermeiden.

Es ist schnellstmöglich eine Komplettsanierung des Daches erforderlich.

Eine erste Schätzung hat ergeben, dass sich die Kosten für die Dachsanierung auf etwa 200.000,00 € belaufen werden.

Die Mittel im Budget reichten für diese Maßnahme nicht aus.

Da es sich um einen Schaden handelt, der im Jahr 2014 entstanden ist, kann hierfür für das Jahr 2014 eine Rückstellung gebildet werden. Zur Bildung dieser Rückstellung ist zunächst die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich. Für diese außerplanmäßige Ausgabe wird dann die Rückstellung gebildet.

 

In den Jahren 2007 bis 2014 wurde durch die Mieten ein Überschuss von etwa 80.000 € erzielt, sodass von einem durchschnittlichen Ertrag von mindestens 10.000,00 € pro Jahr ausgegangen werden kann.


Die Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgabe verschlechtert den Jahresabschluss für das Jahr 2014.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, für die Sanierung des Daches vom Mehrfamilienhaus Tarmitzer Straße 21 - 22, Lüchow (Wendland), wird eine außerplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 200.000,00 € genehmigt.