a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Ein in Lüchow (Wendland) ansässiges Unternehmen hat
beantragt, die Erweiterung seines Betriebes für die Errichtung einer
durchfahrbaren Bushalle mit Waschanlage und Werkstatt sowie Bremsprüfstand
durch Bauleitplanung zu ermöglichen. Zusätzlich solle durch die Erweiterung des
Betriebes die Möglichkeit zur Schaffung neuer Parkplätze realisiert werden.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin
in seiner Sitzung am 14. Juli 2014 den Aufstellungsbeschluss für die 5.
Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ mit dem Ziel gefasst,
ein Gewerbegebiet auszuweisen.
Während der 1. Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Industrie- und Handelskammer
Lüneburg-Wolfsburg, die Avacon AG Salzwedel sowie das Landesamt für Geoinformation
und Landesvermessung Niedersachsen Stellungnahmen abgegeben.
Keine
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über die Stellungnahmen wird, wie in
den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, dargestellt, entschieden
und
b) der Entwurf der 5. Änderung des
Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ wird für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt.