a) Stellungnahmen § 4 Absatz 1 BauGB
b) Auslegungsbeschluss
Ein in Lüchow
(Wendland) ansässiges Unternehmen plant die Erweiterung seiner Betriebsflächen.
Auf dem neuen Grundstück ist die Errichtung einer durchfahrbaren Bushalle mit
Waschanlage und Werkstatt sowie Bremsprüfstand geplant.
Um das Vorhaben
realisieren zu können, müssen der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan
geändert werden, was von dem Unternehmen unter Zusage der Kostenübernahme
beantragt wurde.
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin am 10. Juli 2014 den
Aufstellungsbeschluss für die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gefasst.
Während der 1.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB haben die
Avacon AG, die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, der Landkreis
Lüchow-Dannenberg sowie das Niedersächsische Landesforsten Forstamt Göhrde ihre
Stellungnahmen abgegeben.
Keine!
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt
sind, dargestellt, entschieden und
b) der
Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.