Betreff
123. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Nördlich der Tarmitzer Straße"
a) Stellungnahmen § 4 Absatz 1 BauGB
b) Auslegungsbeschluss
Vorlage
009/2015 SG
Aktenzeichen
612009SG:123. Änderung FPlan Irro
Art
Sitzungsvorlage SG

Ein in Lüchow (Wendland) ansässiges Unternehmen plant die Erweiterung seiner Betriebsflächen. Auf dem neuen Grundstück ist die Errichtung einer durchfahrbaren Bushalle mit Waschanlage und Werkstatt sowie Bremsprüfstand geplant.

 

Um das Vorhaben realisieren zu können, müssen der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan geändert werden, was von dem Unternehmen unter Zusage der Kostenübernahme beantragt wurde.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin am 10. Juli 2014 den Aufstellungsbeschluss für die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gefasst.

 

Während der 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB haben die Avacon AG, die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, der Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie das Niedersächsische Landesforsten Forstamt Göhrde ihre Stellungnahmen abgegeben.


Keine!


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         über die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)         der Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.