Die Lüchower
Wirtschaftsförderungs-GmbH wurde 1988 insbesondere zur Förderung und Sicherung
von Arbeitsplätzen der SKF GmbH durch die Errichtung und entgeltliche
Überlassung einer Produktionshalle auf dem Gelände der SKF GmbH gegründet.
Originärer Gesellschaftszweck ist die Wirtschaftsförderung und
Strukturverbesserung der Stadt Lüchow (Wendland).
Nach Abwicklung des
Mietvertrages mit der SKF GmbH hat die Gesellschaft neben Projekten wie
„Förderung der SKF GmbH - Kauf einer Schmiedepresse“, „Durchführung von
Verkehrsanalysen bezüglich des Straßenausbaus“ insbesondere das zur Gründung
der Akademie für erneuerbare Energien Lüchow-Dannenberg GmbH benötigte Kapital
zur Verfügung gestellt. In den letzten Jahren beschränkte sich die Betätigung
der Gesellschaft ausschließlich auf die Verwaltung der genannten Beteiligung.
In Bezug auf mögliche
Betätigungsfelder der GmbH wurde in 2014 eine beihilferechtliche Prüfung der
Förderung gewerblicher Investitionen in Auftrag gegeben. Die Prüfung zeigte,
dass eine Förderung einzelner Unternehmen, auch wenn sie allgemein, offen und
diskriminierungsfrei gestaltet wird, den Beihilfetatbestand erfüllen kann.
Vor dem Hintergrund,
dass zurzeit keine konkreten Projekte absehbar sind, eine Förderung
gewerblicher Investitionen beihilferechtlich bedenklich ist und die
finanziellen Mittel der Gesellschaft voraussichtlich bereits 2015 nicht mehr
zur Deckung des Finanzbedarfs ausreichen, sind der Landkreis Lüchow-Dannenberg
und die Stadt Lüchow (Wendland) als Gesellschafter gefordert, über den
Fortbestand oder die Auflösung der GmbH zu entscheiden:
a)
Fortbestand der
Gesellschaft
Da durch landesrechtliche Regelungen die Gründungen
kommunaler Gesellschaften erschwert wurden, sollte die GmbH erhalten bleiben,
wenn kurz- und mittelfristig Projekte anstehen, die über die Gesellschaft abgewickelt
werden könnten. Ein Fortbestand ohne aktive Geschäftstätigkeit hätte zur Folge,
dass die Gesellschafter die jährlich auflaufenden Verwaltungskosten von rund
5.000,00 € decken müssten, da die Gesellschaft selbst keine Einnahmen erzielt.
Vonseiten des Landkreises besteht das Angebot zum Rückzug aus der
Gesellschaft und zum Verkauf der Anteile an die Stadt. Um die alleinige
Gesellschafterposition zu übernehmen, müsste die Stadt dem Landkreis voraussichtlich
einen Kaufpreis in Höhe des anteiligen Substanzwertes, der sich - bezogen auf
die Zahlen aus dem Jahresabschluss 2013 - zwischen 60.000,00 € und 70.000,00 €
abzüglich eines Ausgleichs für das in 2014 von der Stadt eingeräumte Darlehen
bewegen wird, zahlen. Neben der noch auszuhandelnden Kaufpreiszahlung bestünde
außerdem eine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft, um die drohende
Zahlungsunfähigkeit abzuwenden.
b)
Auflösung der
Gesellschaft
Da im Gesellschaftsvertrag eine Dauer der Gesellschaft von 40 Jahren
vorgesehen ist, bedarf es zur Auflösung der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH
einer Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie eines Auflösungsbeschlusses.
Die Auflösung wird mit der Eintragung ins Handelsregister rechtswirksam,
wodurch aber nicht die Rechtspersönlichkeit und Handlungsfähigkeit der GmbH
erlischt. Nach Eintragung der Auflösung erfolgt die Liquidation der
Gesellschaft durch die Geschäftsführung. Eine Vermögensaufteilung auf die
Gesellschafter ist erst nach Ablauf der einjährigen Sperrfrist möglich. Nach
Abschluss der Liquidation wird das noch vorhandene Vermögen entsprechend der
jeweiligen Anteile auf die Gesellschafter aufgeteilt und die Löschung der
Gesellschaft im Handelsregister eingetragen.
Hierbei ist noch zu klären, inwieweit eine Veräußerung der Beteiligung
an der Akademie für erneuerbare Energien Lüchow-Dannenberg GmbH im Zuge der
Liquidation abgewendet werden kann und die Gesellschafter zu Nachschüssen
verpflichtet sind.
Aus Sicht der Verwaltung
sind zurzeit keine Projekte geplant, zu deren Abwicklung die Einschaltung der
Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH zweckmäßig wäre.