Betreff
Weitere Entwicklung der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH
Vorlage
017/2015 ST
Aktenzeichen
801201ST:Schriftverkehr
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH wurde 1988 insbesondere zur Förderung und Sicherung von Arbeitsplätzen der SKF GmbH durch die Errichtung und entgeltliche Überlassung einer Produktionshalle auf dem Gelände der SKF GmbH gegründet. Originärer Gesellschaftszweck ist die Wirtschaftsförderung und Strukturverbesserung der Stadt Lüchow (Wendland).

Nach Abwicklung des Mietvertrages mit der SKF GmbH hat die Gesellschaft neben Projekten wie „Förderung der SKF GmbH - Kauf einer Schmiedepresse“, „Durchführung von Verkehrsanalysen bezüglich des Straßenausbaus“ insbesondere das zur Gründung der Akademie für erneuerbare Energien Lüchow-Dannenberg GmbH benötigte Kapital zur Verfügung gestellt. In den letzten Jahren beschränkte sich die Betätigung der Gesellschaft ausschließlich auf die Verwaltung der genannten Beteiligung.

In Bezug auf mögliche Betätigungsfelder der GmbH wurde in 2014 eine beihilferechtliche Prüfung der Förderung gewerblicher Investitionen in Auftrag gegeben. Die Prüfung zeigte, dass eine Förderung einzelner Unternehmen, auch wenn sie allgemein, offen und diskriminierungsfrei gestaltet wird, den Beihilfetatbestand erfüllen kann.

Vor dem Hintergrund, dass zurzeit keine konkreten Projekte absehbar sind, eine Förderung gewerblicher Investitionen beihilferechtlich bedenklich ist und die finanziellen Mittel der Gesellschaft voraussichtlich bereits 2015 nicht mehr zur Deckung des Finanzbedarfs ausreichen, sind der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Stadt Lüchow (Wendland) als Gesellschafter gefordert, über den Fortbestand oder die Auflösung der GmbH zu entscheiden:

 

 

a)            Fortbestand der Gesellschaft

 

Da durch landesrechtliche Regelungen die Gründungen kommunaler Gesellschaften erschwert wurden, sollte die GmbH erhalten bleiben, wenn kurz- und mittelfristig Projekte anstehen, die über die Gesellschaft abgewickelt werden könnten. Ein Fortbestand ohne aktive Geschäftstätigkeit hätte zur Folge, dass die Gesellschafter die jährlich auflaufenden Verwaltungskosten von rund 5.000,00 € decken müssten, da die Gesellschaft selbst keine Einnahmen erzielt.

Vonseiten des Landkreises besteht das Angebot zum Rückzug aus der Gesellschaft und zum Verkauf der Anteile an die Stadt. Um die alleinige Gesellschafterposition zu übernehmen, müsste die Stadt dem Landkreis voraussichtlich einen Kaufpreis in Höhe des anteiligen Substanzwertes, der sich - bezogen auf die Zahlen aus dem Jahresabschluss 2013 - zwischen 60.000,00 € und 70.000,00 € abzüglich eines Ausgleichs für das in 2014 von der Stadt eingeräumte Darlehen bewegen wird, zahlen. Neben der noch auszuhandelnden Kaufpreiszahlung bestünde außerdem eine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft, um die drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden.

 

b)            Auflösung der Gesellschaft

 

Da im Gesellschaftsvertrag eine Dauer der Gesellschaft von 40 Jahren vorgesehen ist, bedarf es zur Auflösung der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH einer Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie eines Auflösungsbeschlusses. Die Auflösung wird mit der Eintragung ins Handelsregister rechtswirksam, wodurch aber nicht die Rechtspersönlichkeit und Handlungsfähigkeit der GmbH erlischt. Nach Eintragung der Auflösung erfolgt die Liquidation der Gesellschaft durch die Geschäftsführung. Eine Vermögensaufteilung auf die Gesellschafter ist erst nach Ablauf der einjährigen Sperrfrist möglich. Nach Abschluss der Liquidation wird das noch vorhandene Vermögen entsprechend der jeweiligen Anteile auf die Gesellschafter aufgeteilt und die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen.

Hierbei ist noch zu klären, inwieweit eine Veräußerung der Beteiligung an der Akademie für erneuerbare Energien Lüchow-Dannenberg GmbH im Zuge der Liquidation abgewendet werden kann und die Gesellschafter zu Nachschüssen verpflichtet sind.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung sind zurzeit keine Projekte geplant, zu deren Abwicklung die Einschaltung der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH zweckmäßig wäre.