Mündlicher Vortrag
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt wie folgt:
1.
Der Rat spricht sich im Hinblick auf die Vermarktung der Region
ausdrücklich für eine kreisweite Lösung aus.
2.
Die Vermarktung der Region soll ganzheitlich erfolgen, also die Bereiche
Handel, Gewerbe, Tourismus und Kultur umfassen.
3.
Die inhaltliche Entwicklung der Vermarktungsgesellschaft und ihrer
Aktivitäten soll in einem gleichberechtigtem Diskussionsprozess mit und von der
„fachlichen Basis“ (= hiesige Akteure aus Handel, Gewerbe, Tourismus und
Kultur) erarbeitet werden.
4.
Um die Einbeziehung der fachlichen Basis erfolgsorientiert zu betreiben,
wird auf Vorabfestlegungen seitens Politik und Verwaltung gewollt verzichtet.
5.
Die Hauptverwaltungsbeamtenrunde (HVB-Runde) wird beauftragt,
unverzüglich die juristische Prüfung offener Fragekomplexe betreffend
Beihilfe-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht vorzunehmen sowie im Hinblick auf
eventuelle Ausschreibungspflichten. Die Darstellung verschiedener Varianten
wird ausdrücklich gefordert. Die Vorabfestlegung auf einen „Weg“ wird auch hier
nicht gewünscht.
6.
Der Rat spricht sich für das Führen zukünftiger lokaler
Informationsstellen durch die jeweiligen Samtgemeinden aus. Zu diesem Zweck
wird mit Wirkung zum 1. Januar 2016 das bislang seitens der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) an die Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) abgeordnete Personal
zurückgenommen.
7.
Die Übernahme von Personal aus der EWT GmbH (direkt beschäftigt oder von
dritter Seite abgeordnet) ist seitens der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht
vorgesehen.
8.
Die neue Vermarktungsgesellschaft soll personell unbelastet starten
können.
9.
Das vorliegende Finanzierungsmodell (320.000,00 € von Landkreis und
Samtgemeinden, bei einem Anteil der Samtgemeinden von 100.000,00 €) wird
mitgetragen.
10.
Sollte die fachliche Basis zu dem Schluss kommen, dass es für den
weiteren ergebnisorientierten Prozess sinnvoll ist, externe Beratung
hinzuzunehmen, wird dies durch den Rat unterstützt. Sollte die Finanzierung von
der öffentlichen Hand gesondert mitzutragen sein, sind entsprechende Ratsbeschlüsse
einzuholen. Ein Automatismus hinsichtlich der zusätzlichen Finanzierung ist ausgeschlossen.
11.
Der Rat legt großen Wert darauf, dass die fachliche Basis auch Modelle
der Beteiligung von nicht-öffentlicher Seite entwickelt/generiert.
12.
Der Rat behält sich weitere Entscheidungen vor und wird laufend in seinen
Sitzungen über die weitere Entwicklung informiert. Es gilt, einen reibungslosen
Übergang für die Zeit ab dem 1. Januar 2016 zu finden.