Betreff
Vermarktung der Region
Vorlage
010/2015 SG
Aktenzeichen
102434SG.10
Art
Sitzungsvorlage SG
Untergeordnete Vorlage(n)

Mündlicher Vortrag


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt wie folgt:

1.    Der Rat spricht sich im Hinblick auf die Vermarktung der Region ausdrücklich für eine kreisweite Lösung aus.

2.    Die Vermarktung der Region soll ganzheitlich erfolgen, also die Bereiche Handel, Gewerbe, Tourismus und Kultur umfassen.

3.    Die inhaltliche Entwicklung der Vermarktungsgesellschaft und ihrer Aktivitäten soll in einem gleichberechtigtem Diskussionsprozess mit und von der „fachlichen Basis“ (= hiesige Akteure aus Handel, Gewerbe, Tourismus und Kultur) erarbeitet werden.

4.    Um die Einbeziehung der fachlichen Basis erfolgsorientiert zu betreiben, wird auf Vorabfestlegungen seitens Politik und Verwaltung gewollt verzichtet.

5.    Die Hauptverwaltungsbeamtenrunde (HVB-Runde) wird beauftragt, unverzüglich die juristische Prüfung offener Fragekomplexe betreffend Beihilfe-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht vorzunehmen sowie im Hinblick auf eventuelle Ausschreibungspflichten. Die Darstellung verschiedener Varianten wird ausdrücklich gefordert. Die Vorabfestlegung auf einen „Weg“ wird auch hier nicht gewünscht.

6.    Der Rat spricht sich für das Führen zukünftiger lokaler Informationsstellen durch die jeweiligen Samtgemeinden aus. Zu diesem Zweck wird mit Wirkung zum 1. Januar 2016 das bislang seitens der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) an die Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) abgeordnete Personal zurückgenommen.

7.    Die Übernahme von Personal aus der EWT GmbH (direkt beschäftigt oder von dritter Seite abgeordnet) ist seitens der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht vorgesehen.

8.    Die neue Vermarktungsgesellschaft soll personell unbelastet starten können.

9.    Das vorliegende Finanzierungsmodell (320.000,00 € von Landkreis und Samtgemeinden, bei einem Anteil der Samtgemeinden von 100.000,00 €) wird mitgetragen.

10. Sollte die fachliche Basis zu dem Schluss kommen, dass es für den weiteren ergebnisorientierten Prozess sinnvoll ist, externe Beratung hinzuzunehmen, wird dies durch den Rat unterstützt. Sollte die Finanzierung von der öffentlichen Hand gesondert mitzutragen sein, sind entsprechende Ratsbeschlüsse einzuholen. Ein Automatismus hinsichtlich der zusätzlichen Finanzierung ist ausgeschlossen.

11. Der Rat legt großen Wert darauf, dass die fachliche Basis auch Modelle der Beteiligung von nicht-öffentlicher Seite entwickelt/generiert. 

12. Der Rat behält sich weitere Entscheidungen vor und wird laufend in seinen Sitzungen über die weitere Entwicklung informiert. Es gilt, einen reibungslosen Übergang für die Zeit ab dem 1. Januar 2016 zu finden.