Betreff
Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten von Grundstücken gemäß § 96 Absatz 4 des Niedersächsischen Wassergesetzes
Vorlage
011/2015 SG
Aktenzeichen
663005SG:Satzung
Art
Sitzungsvorlage SG

Nach § 96 Absatz 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 98 Absatz 1 Nummer 6 und § 13 Nummer 1 a des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind die Samtgemeinden abwasserbeseitigungspflichtig. Mit der Gründung des Wasser-Verband-Wendland (WVW) zum 1. Januar 2000 ist diese Aufgabe auf den Verband übergegangen.

 

Die Entsorgung erfolgt nach § 3 Absatz 1 Ziffer 2 Satz 2 der Verbandssatzung nach Maßgabe der Satzungen der ehemaligen Samtgemeinde Clenze zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht, der Satzung der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow über die Beseitigung von häuslichen Abwässern in Teilen des Samtgemeindegebietes ohne zentrale Schmutzwasserkanalisation und der Satzung der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow über die Beseitigung von häuslichen Abwässern auf Einzelgrundstücken im sonst kanalisierten Bereich.

 

Vorstehende Satzungen gelten gemäß § 10 Absätze 1 und 6 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz) fort bis sie aufgehoben oder geändert werden.

 

Nach § 3 Absatz 1 Ziffer 2 Satz 2 der Verbandssatzung des WVW erfolgt die Aufgabenerfüllung nach den zurzeit geltenden Fassungen der Satzungen der ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow. Wie vorstehend ausgeführt, gelten diese Satzungen nunmehr unter der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bis heute fort.

 

Nach § 58 Absatz 1 Nummer 5 NKomVG beschließt ausschließlich die Vertretung über Satzungen. Vertretung ist nach § 45 Absatz 1 NKomVG der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Der WVW hat in seiner Rechtsform als Wasser- und Bodenverband kein eigenes Satzungsrecht. Änderungen der Abwassersatzungen bedürfen daher der Beschlussfassungen durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).

 

Der WVW ist jetzt mit der Bitte an die Samtgemeinde herangetreten, die Satzungen anzupassen bzw. durch eine Neufassung zu ersetzen, die die Änderungen der letzten Jahre seit Gründung des WVW berücksichtigt.

 

Dem Antrag sollte entsprochen werden.


Kosten für die Veröffentlichung


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die anliegende Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten von Grundstücken gemäß § 96 Absatz 4 des Niedersächsischen Wassergesetzes.