Nach § 96 Absatz 1 des Niedersächsischen
Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 98 Absatz 1 Nummer 6 und § 13 Nummer 1
a des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind die
Samtgemeinden abwasserbeseitigungspflichtig. Mit der Gründung des
Wasser-Verband-Wendland (WVW) zum 1. Januar 2000 ist diese Aufgabe auf den
Verband übergegangen.
Die Entsorgung erfolgt nach § 3 Absatz 1 Ziffer 2
Satz 2 der Verbandssatzung nach Maßgabe der Satzungen der ehemaligen
Samtgemeinde Clenze zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht, der
Satzung der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow über die Beseitigung von häuslichen
Abwässern in Teilen des Samtgemeindegebietes ohne zentrale
Schmutzwasserkanalisation und der Satzung der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow
über die Beseitigung von häuslichen Abwässern auf Einzelgrundstücken im sonst
kanalisierten Bereich.
Vorstehende Satzungen gelten gemäß § 10 Absätze 1
und 6 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis
Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz) fort bis sie aufgehoben oder
geändert werden.
Nach § 3 Absatz 1 Ziffer 2 Satz 2 der
Verbandssatzung des WVW erfolgt die Aufgabenerfüllung nach den zurzeit
geltenden Fassungen der Satzungen der ehemaligen Samtgemeinden Clenze und
Lüchow. Wie vorstehend ausgeführt, gelten diese Satzungen nunmehr unter der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bis heute fort.
Nach § 58 Absatz 1 Nummer 5 NKomVG beschließt
ausschließlich die Vertretung über Satzungen. Vertretung ist nach § 45 Absatz 1
NKomVG der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Der WVW hat in seiner
Rechtsform als Wasser- und Bodenverband kein eigenes Satzungsrecht. Änderungen
der Abwassersatzungen bedürfen daher der Beschlussfassungen durch den Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland).
Der WVW ist jetzt mit der Bitte an die Samtgemeinde
herangetreten, die Satzungen anzupassen bzw. durch eine Neufassung zu ersetzen,
die die Änderungen der letzten Jahre seit Gründung des WVW berücksichtigt.
Dem Antrag sollte entsprochen werden.
Kosten für die Veröffentlichung
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
beschließt die anliegende Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Übertragung
der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten von Grundstücken
gemäß § 96 Absatz 4 des Niedersächsischen Wassergesetzes.