Mit Schreiben vom 14.
Februar 2013 hat die Grundschule Lüchow um ein Gesprächstermin bezüglich der
Aufsichtspflicht am Busbahnhof der Grundschule gebeten.
Der Grund hierfür war,
dass die Verwaltung die Aufsicht der Schulkinder am Busbahnhof durch den
Hausmeister abgelehnt hatte.
Nach dem Niedersächsischen
Schulgesetz besteht eine Aufsichtspflicht an Bushaltestellen für Grundschulen.
Diese Aufsichtspflicht gilt für die Lehrer/innen jedoch nur bei Haltestellen,
die unmittelbar an das Schulgrundstück grenzen. Daher wurde dem Hausmeister die
Aufsicht weiter übertragen. Dies ist aufgrund der unterschiedlichen Fahrzeiten
hinsichtlich des Ganztagsschulangebotes jedoch nur teilweise möglich.
In den Gesprächen mit
den Eltern und der Schulleitung wurde weiterhin über den aus Sicht von Eltern
und Schule unsicheren Weg vom Busbahnhof zur Schule gesprochen. Der Weg ist
grundsätzlich recht dunkel. Aufgrund von Vandalismus an den Wochenenden fällt
in den Wintermonaten häufig die Beleuchtung aus, dadurch wird der Weg noch
dunkler.
Weiterhin ist
berichtet worden, dass ältere Schüler/innen Grundschüler/innen eingeschüchtert
hätten. Auch würde die Bereitschaft der Eltern immer geringer, die Kinder mit
dem Bus zur Schule fahren zu lassen. Dadurch steige die Verkehrsbelastung durch
die an- und abfahrenden Eltern.
Auch die Situation am
Busbahnhof durch die Anzahl der Busse wird als schwierig eingeschätzt, da die
Busfahrer die Kinder, die die Fahrbahn queren müssen, teilweise erst sehr spät
wahrnehmen können.
Seitens der
Busbetriebe und der Schule wurde der Vorschlag gemacht, den Busbahnhof an die
Grundschule zu verlegen.
Dieses hätte mehrere
Vorteile:
1.
Die Aufsicht
würde durch die Lehrkräfte wahrgenommen.
2.
Der Hausmeister
kann seine Arbeiten effizienter erledigen.
3.
Die Haltestelle
wäre barrierefrei.
4.
Die Kosten für die
Schülerbeförderung würden sinken (ca.10.000 Fahrkilometer pro Jahr).
Seitens der Verwaltung
wurde geprüft, wie eine Umlegung durchgeführt werden könnte. Aufgrund der
Anforderungen an den Bau von Busverkehrsanlagen käme an der Grundschule nur ein
kompletter Neubau in Frage. Diese würden grob geschätzt bei 285.000 € liegen.
Hier wäre eine Förderung durch Landesmittel in Höhe von 75 % möglich. Eine
Förderung käme frühestens für das Jahr 2016 infrage. Dann müsste bis zum 31.
Mai 2015 ein Förderantrag gestellt und die Finanzierung des Eigenanteils
gesichert sein.
Die Kosten für die
Instandsetzung des bisherigen Busbahnhofes könnten eine ähnliche Höhe
erreichen.
Im Jahr der
Antragsstellung müsste der Eigenanteil bereitgestellt werden. Die restliche
Finanzierung könnte im Folgejahr im Haushalt veranschlagt werden.
Der Schulausschuss
beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für die Umlegung des Busbahnhofes an
der Grundschule Lüchow wird für das Kalenderjahr _____ ein Förderantrag im
Rahmen der ÖPNV-Förderung des Landes Niedersachsen gestellt. Im darauffolgenden
Jahr wird die Maßnahme umgesetzt.