Betreff
Neuanlage des Busbahnhofes an der Grundschule Lüchow
Vorlage
012/2015 SG
Aktenzeichen
233000SG.03:0006
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit Schreiben vom 14. Februar 2013 hat die Grundschule Lüchow um ein Gesprächstermin bezüglich der Aufsichtspflicht am Busbahnhof der Grundschule gebeten.

Der Grund hierfür war, dass die Verwaltung die Aufsicht der Schulkinder am Busbahnhof durch den Hausmeister abgelehnt hatte.

Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz besteht eine Aufsichtspflicht an Bushaltestellen für Grundschulen. Diese Aufsichtspflicht gilt für die Lehrer/innen jedoch nur bei Haltestellen, die unmittelbar an das Schulgrundstück grenzen. Daher wurde dem Hausmeister die Aufsicht weiter übertragen. Dies ist aufgrund der unterschiedlichen Fahrzeiten hinsichtlich des Ganztagsschulangebotes jedoch nur teilweise möglich.

In den Gesprächen mit den Eltern und der Schulleitung wurde weiterhin über den aus Sicht von Eltern und Schule unsicheren Weg vom Busbahnhof zur Schule gesprochen. Der Weg ist grundsätzlich recht dunkel. Aufgrund von Vandalismus an den Wochenenden fällt in den Wintermonaten häufig die Beleuchtung aus, dadurch wird der Weg noch dunkler.

Weiterhin ist berichtet worden, dass ältere Schüler/innen Grundschüler/innen eingeschüchtert hätten. Auch würde die Bereitschaft der Eltern immer geringer, die Kinder mit dem Bus zur Schule fahren zu lassen. Dadurch steige die Verkehrsbelastung durch die an- und abfahrenden Eltern.

Auch die Situation am Busbahnhof durch die Anzahl der Busse wird als schwierig eingeschätzt, da die Busfahrer die Kinder, die die Fahrbahn queren müssen, teilweise erst sehr spät wahrnehmen können.

Seitens der Busbetriebe und der Schule wurde der Vorschlag gemacht, den Busbahnhof an die Grundschule zu verlegen.

 

Dieses hätte mehrere Vorteile:

 

1.            Die Aufsicht würde durch die Lehrkräfte wahrgenommen.

2.            Der Hausmeister kann seine Arbeiten effizienter erledigen.

3.            Die Haltestelle wäre barrierefrei.

4.            Die Kosten für die Schülerbeförderung würden sinken (ca.10.000 Fahrkilometer pro Jahr).

 

Seitens der Verwaltung wurde geprüft, wie eine Umlegung durchgeführt werden könnte. Aufgrund der Anforderungen an den Bau von Busverkehrsanlagen käme an der Grundschule nur ein kompletter Neubau in Frage. Diese würden grob geschätzt bei 285.000 € liegen. Hier wäre eine Förderung durch Landesmittel in Höhe von 75 % möglich. Eine Förderung käme frühestens für das Jahr 2016 infrage. Dann müsste bis zum 31. Mai 2015 ein Förderantrag gestellt und die Finanzierung des Eigenanteils gesichert sein.

Die Kosten für die Instandsetzung des bisherigen Busbahnhofes könnten eine ähnliche Höhe erreichen.


Im Jahr der Antragsstellung müsste der Eigenanteil bereitgestellt werden. Die restliche Finanzierung könnte im Folgejahr im Haushalt veranschlagt werden.


Der Schulausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für die Umlegung des Busbahnhofes an der Grundschule Lüchow wird für das Kalenderjahr _____ ein Förderantrag im Rahmen der ÖPNV-Förderung des Landes Niedersachsen gestellt. Im darauffolgenden Jahr wird die Maßnahme umgesetzt.