Bereits seit geraumer
Zeit wird die Frage diskutiert, ob die Deichverteidigungswege entlang der
Jeetzel und des Luciekanals für den Fahrradverkehr freigegeben werden können.
Diese Wege erfüllen
Aufgaben des Hochwasserschutzes und sind bisher ausschließlich für diesen
Zweck entsprechend dem Niedersächsischen Deichgesetz gewidmet.
Eine Freigabe für den
Fahrradverkehr würde - auch touristisch - eine nutzbare Nord-/Süd-Verbindung
schaffen.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat aus diesen Gründen ein besonderes Interesse an einer Freigabe
bekundet.
Ferner würde die
bereits jetzt tatsächlich stattfindende Nutzung legalisiert.
Aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht und aus haftungsrechtlichen Gründen kann der
Jeetzeldeichverband eine Freigabe aber erst nach Abschluss eines
Gestattungsvertrages mit den betroffenen Gemeinden/Städten erteilen.
Mit einem solchen
Vertrag würden das Haftungsrisiko und die Verkehrssicherungspflicht auf die
Gemeinden/Städte übertragen.
Der
Jeetzeldeichverband möchte einen entsprechenden Vertragsentwurf vom Wasserverbandstag
ausarbeiten lassen.
Das soll allerdings
erst/nur geschehen, wenn die betroffenen Gemeinden/Städte ihre grundsätzliche
Bereitschaft zum Vertragsabschluss bekundet haben.
Auf Ebene der
Hauptverwaltungsbeamten ist daher verabredet worden, die Angelegenheit zur
Entscheidung in die Gremien zu geben.
Zunächst keine, später
ggf. entsprechend dem Vertrag.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dass grundsätzlich / keine
Bereitschaft zum Abschluss eines Gestattungs- und Verkehrssicherungsvertrages
mit dem Jeetzeldeichverband mit dem Ziel der Freigabe der
Deichverteidigungswege für den Fahrradverkehr besteht.