Betreff
Nutzung der Deichverteidigungswege für den Fahrradverkehr
Vorlage
024/2015 ST
Aktenzeichen
661105ST:Nutzung der Deichverteidigungswege
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Untergeordnete Vorlage(n)

Bereits seit geraumer Zeit wird die Frage diskutiert, ob die Deichverteidigungswege entlang der Jeetzel und des Luciekanals für den Fahrradverkehr freigegeben werden können.

 

Diese Wege erfüllen Aufgaben des Hochwasserschutzes und sind bisher aus­schließlich für diesen Zweck entsprechend dem Niedersächsischen Deichgesetz gewidmet.

 

Eine Freigabe für den Fahrradverkehr würde - auch touristisch - eine nutzbare Nord-/Süd-Verbindung schaffen.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat aus diesen Gründen ein besonderes Interesse an einer Freigabe bekundet.

 

Ferner würde die bereits jetzt tatsächlich stattfindende Nutzung legalisiert.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und aus haftungsrechtlichen Gründen kann der Jeetzeldeichverband eine Freigabe aber erst nach Abschluss eines Gestattungsvertrages mit den betroffenen Gemeinden/Städten erteilen.

Mit einem solchen Vertrag würden das Haftungsrisiko und die Verkehrssicherungs­pflicht auf die Gemeinden/Städte übertragen.

 

Der Jeetzeldeichverband möchte einen entsprechenden Vertragsentwurf vom Was­serverbandstag ausarbeiten lassen.

Das soll allerdings erst/nur geschehen, wenn die betroffenen Gemeinden/Städte ihre grundsätzliche Bereitschaft zum Vertragsabschluss bekundet haben.

 

Auf Ebene der Hauptverwaltungsbeamten ist daher verabredet worden, die Angelegen­heit zur Entscheidung in die Gremien zu geben.


Zunächst keine, später ggf. entsprechend dem Vertrag.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass grundsätzlich / keine Bereitschaft zum Abschluss eines Gestattungs- und Verkehrssicherungsvertrages mit dem Jeetzel­deichverband mit dem Ziel der Freigabe der Deichverteidigungswege für den Fahr­radverkehr besteht.