a) Ausnahmegenehmigung nach § 107 Absatz 4 NKomVG in Verbindung mit § 7 BeamtSG
b) Ernennung und Entlassung
Der Kreisbrandmeister und der Gemeindebrandmeister
erheben gegen die Ernennungen keine Bedenken.
Da
es sich bei den Ernennungen zum Ortsbrandmeister bzw. stellvertretenden
Ortsbrandmeister nicht bei allen Personen um Deutsche im Sinne des niedersächsischen
Beamtengesetzes handelt, ist hierzu eine Ausnahmeregelungsbeschlussfassung
erforderlich. Bei der Ernennung unter Punkt 4. handelt es sich um einen
kanadischen Staatsangehörigen, der seit über 20 Jahren in Deutschland lebt und
sämtliche erforderliche feuerwehrtechnische Lehrgänge mit Erfolg absolviert
hat, die er zur Bekleidung des Amtes des stellvertretenden Ortsbrandmeisters benötigt.
Eine Anfrage beim zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Inneres und
Sport hat hierzu ergeben, dass hierzu die Beschlussfassung nach § 107 Absatz 4
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zu erfolgen hat und diese
in die Zuständigkeit des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) fällt.
Hierbei
ist noch festzustellen, dass weder der Landkreis Lüchow-Dannenberg noch die
Polizeidirektion Lüneburg Bedenken geäußert haben.
Des
Weiteren wurde bei den Wahlen am Tage der Jahreshauptversammlung auch keine
andere Person gefunden, die bereit war, diesen Posten zu übernehmen.
Keine
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die Ausnahmegenehmigung nach § 107 Absatz 4 NKomVG in
Verbindung mit § 7 Absatz 3 des BeamtSG für die Ernennung des kanadischen
Staatsangehörigen Brent Gangloff zum stellvertretenden Ortsbrandmeister wird
zugestimmt und
b)
1.
Herr Thomas
Gebauer, bisher stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr
Woltersdorf, ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.
2.
Herr Holger
Schulz, bisher stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr
Tüschau-Krummasel, ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.
3.
Herr Michael
Schulz, bisher stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr
Küsten, ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.
4.
Frau Anja
Schulze, bisher stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr
Lütenthien, ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.
Nachstehend aufgeführte Personen werden unter Berufung
in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ortsbrandmeister bzw.
stellvertretenden Ortsbrandmeister für sechs Jahre ernannt:
1.
Herr Friedrich
Krüger zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr
Lensian (Wiederwahl).
2.
Herr Matthias
Behn zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Luckau (Wiederwahl).
3.
Herr Jörg
Fischer-Glimm zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Tüschau-Krummasel
(Wiederwahl).
4.
Herr Brent
Gangloff zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr
Tüschau-Krummasel.
5.
Herr Reinhard
Diederichs zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Beesem (Wiederwahl).
6.
Herr Ralf Schulze
zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Beesem
(Wiederwahl).
7.
Herr Dieter
Warnecke zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Küsten (Wiederwahl).
8.
Herr Torsten
Urban zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Küsten.
9.
Herr Otmar
Kandora zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Bergen an der Dumme
(Wiederwahl).
10.
Herr Rainer
Casteinecke zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr
Bergen an der Dumme (Wiederwahl).
11.
Herr Ralf
Karmienke zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Lütenthien
(Wiederwahl).
12.
Herr Henning
Stolpe zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr
Lütenthien, sobald die erfolgreiche Beendigung der Gruppenführer-Lehrgänge
nachgewiesen wurde. Bis dahin erfolgt eine kommissarische Beauftragung.
13.
Herr Ingo
Kammradt zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr
Woltersdorf, sobald die erfolgreiche Beendigung der Gruppenführer-Lehrgänge
nachgewiesen wurde. Bis dahin erfolgt eine kommissarische Beauftragung.