a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Der Eigentümer des Flurstückes 15/17, Flur 6,
Gemarkung Lüchow (Wendland), hat die Änderung des Bebauungsplanes „Am alten
Bahndamm“ beantragt.
Der Eigentümer betreibt auf dem Grundstück eine
Flüssigdüngeranlage und möchte diese um einen Lagerbehälter erweitern.
Der Bebauungsplan „Am alten Bahndamm“ setzt für
dieses Flurstück ein Sondergebiet „Einkauf“ fest. Das zulässige Warenangebot
ist detailliert festgesetzt. Flüssigdünger bzw. diese Lagerung ist hier nicht
aufgeführt, sodass eine Erweiterung der Anlage zurzeit nicht möglich ist.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner
Sitzung am 14. Juli 2014 den Aufstellungsbeschluss für die Teilaufhebung des
Bebauungsplanes „Am alten Bahndamm“ gefasst.
Im Rahmen der ersten Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sind keine Stellungnahmen
eingegangen.
Während der zweiten Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB hat das Landesamt für Geoinformation und
Landesvermessung Niedersachsen, Katasteramt Lüchow, eine Stellungnahme
abgegeben.
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz
2 BauGB liegen keine Stellungnahmen vor.
Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss
beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über die Stellungnahmen wird, wie in
den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, dargestellt, entschieden
und
b) die Teilaufhebung des Bebauungsplanes
„Am alten Bahndamm“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.