Betreff
Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am alten Bahndamm"
a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
026/2015 ST
Aktenzeichen
612605ST:Am alten Bahndamm/Teilaufhebung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Eigentümer des Flurstückes 15/17, Flur 6, Gemarkung Lüchow (Wendland), hat die Änderung des Bebauungsplanes „Am alten Bahndamm“ beantragt.

 

Der Eigentümer betreibt auf dem Grundstück eine Flüssigdüngeranlage und möchte diese um einen Lagerbehälter erweitern.

 

Der Bebauungsplan „Am alten Bahndamm“ setzt für dieses Flurstück ein Sondergebiet „Einkauf“ fest. Das zulässige Warenangebot ist detailliert festgesetzt. Flüssigdünger bzw. diese Lagerung ist hier nicht aufgeführt, sodass eine Erweiterung der Anlage zurzeit nicht möglich ist.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2014 den Aufstellungsbeschluss für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Am alten Bahndamm“ gefasst.

 

Im Rahmen der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Während der zweiten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB hat das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Katasteramt Lüchow, eine Stellungnahme abgegeben.

 

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB liegen keine Stellungnahmen vor.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsaus­schuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)         die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Am alten Bahndamm“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.