Betreff
Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
022/2015 SG
Aktenzeichen
401100SG:0002/A-Satzung
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Verwaltung wurde mit Ratsbeschluss vom 19. Juni 2014 beauftragt, die Aufhebung der Schulstandorte der Grundschulen Bergen und Schnega zum Schuljahresende 2015/16 (31.07.2016) bei der Landesschulbehörde zu beantragen und die Satzung über die Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) entsprechend zu ändern.

Der Aufhebungsbescheid der Landesschulbehörde mit Datum vom 22.09.2014 liegt der Verwaltung mit dem Hinweis vor, ein Exemplar der Satzungsänderung der Landesschulbehörde zu übersenden.

Die Satzungsänderung ist wegen der Diskussion um die Schulentwicklungsplanung in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bisher nicht erfolgt.

 

Nachdem bei der Verwaltung die Anträge der Grundschulen Bergen und Schnega auf Verschiebung der Aufhebung auf den 31.07.2017 eingegangen sind, hat die Verwaltung die Satzung für die Festlegung der Schulbezirke überarbeitet.


Keine Kosten für die Verwaltung.

Evtl. Mehrkosten für die Schülerbeförderung


Der Schulausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die der Sitzungsvorlage Nr. 022/2015 SG als Anlage beigefügte Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).