Die Verwaltung wurde
mit Ratsbeschluss vom 19. Juni 2014 beauftragt, die Aufhebung der
Schulstandorte der Grundschulen Bergen und Schnega zum Schuljahresende 2015/16
(31.07.2016) bei der Landesschulbehörde zu beantragen und die Satzung über die
Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
entsprechend zu ändern.
Der Aufhebungsbescheid
der Landesschulbehörde mit Datum vom 22.09.2014 liegt der Verwaltung mit dem
Hinweis vor, ein Exemplar der Satzungsänderung der Landesschulbehörde zu
übersenden.
Die Satzungsänderung
ist wegen der Diskussion um die Schulentwicklungsplanung in der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) bisher nicht erfolgt.
Nachdem bei der
Verwaltung die Anträge der Grundschulen Bergen und Schnega auf Verschiebung der
Aufhebung auf den 31.07.2017 eingegangen sind, hat die Verwaltung die Satzung
für die Festlegung der Schulbezirke überarbeitet.
Keine Kosten für die
Verwaltung.
Evtl. Mehrkosten für die
Schülerbeförderung
Der Schulausschuss
beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt, die der Sitzungsvorlage Nr. 022/2015 SG als
Anlage beigefügte Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland).