Betreff
Teilneufassung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
032/2015 ST
Aktenzeichen
612605ST:Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße/Teilneufassung und Erweiterung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein Einwohner des Ortsteils Kolborn plant auf dem Flurstück 16/1, Flur 3, Gemarkung Kolborn, die Errichtung einer Garage und einer Fischerhütte. Außerdem sollen die auf dem Flurstück vorhandenen Teiche legalisiert werden, da sie vom Vorbesitzer des Flurstücks ohne Genehmigung errichtet worden sind.

 

Das genannte Flurstück liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“. Demnach können die geplanten Vorhaben unter derzeitigen Umständen nicht realisiert werden.

 

Es ist geplant, das im bisherigen Bebauungsplan „Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“ festgesetzte Kleinsiedlungsgebiet in ein allgemeines Wohngebiet zu ändern und die Grundflächenzahl von derzeit 0,2 zu erhöhen.

Außerdem soll der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“ erweitert werden, um das geplante Vorhaben zu ermöglichen und die vor geraumer Zeit vom vorherigen Grundstückseigentümer angelegten Teiche in ihrem Bestand zu sichern. In der Erweiterung soll ein allgemeines Wohngebiet, eine öffentliche Verkehrsfläche, eine Grünfläche sowie Teiche festgesetzt werden.

 

Die Teilneufassung und Erweiterung des Bebauungsplans „Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“ kann im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.


Kosten des Verfahrens werden vom Antragssteller getragen.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsaus­schuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die Aufstellung der Teilneufassung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“ mit dem Ziel, die Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) und nicht wie bisher als Kleinsiedlungsgebiet (WS) festzusetzen.

Zudem sollen die vorhandenen Teiche, eine Grünfläche und eine Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Der Geltungsbereich der Teilneufassung und Erweiterung umfasst die Flurstücke 16/1, 21/2, 21/4, 21/6, 21/8, 21/9, 21/10, 23/2, 23/9, 23/8, 23/6, 23/5, 23/4, 15/4, 15/8, 15/9, Flur 3, Gemarkung Kolborn, und das Flurstück 15/10, Flur 3, Gemarkung Kolborn, teilweise, sowie das Flurstück 36/2, Flur 12, Gemarkung Kolborn, teilweise. Ein Lageplan liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.