Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in
seiner Sitzung am 3. März 2014 beschlossen, dass die Stadt auf einem noch zu
benennenden Grundstück eine Skateranlage in Betonbauweise errichtet. In den
Haushalt wurden dafür 120.000,00 € eingestellt und gemäß Beschluss mit einem
Sperrvermerk versehen. Dieser wurde mit Beschluss vom 22. September 2014 aufgehoben.
Außerdem wurde festgelegt, vor Auftragsvergabe die
Planung dem Rat zur Genehmigung vorzulegen, um über den endgültigen Bau zu
beschließen und die Planung in der Art und Weise zu erstellen, dass mehrere
Bauabschnitte möglich sind. Dabei sollen die einzelnen Abschnitte in der Summe
die Kosten von 120.000,00 € nicht überschreiten.
Mittlerweile liegen
die Planunterlagen des beauftragten Büros StudioL2-Architektur vor. Sie liegen
dieser Sitzungsvorlage bei und werden in der Sitzung des Fachausschusses von
Herrn Lücke vorgestellt. Da die Planung im Vorwege bereits von Jugendlichen
mitentwickelt wurde, konnte aus Sicht der Verwaltung auf eine weitere
Jugendbeteiligung verzichtet werden.
120.000,00 € stehen im
Haushalt bereit. Die Kostenschätzung liegt derzeit bei 115.439 €. Ein
Ausschreibungsergebnis ist abzuwarten. Die Kosten für die Stadt reduzieren sich
um die durch die Bürgerstiftung eingeworbenen Spendengelder. Ein entsprechender
Fördervertrag zwischen der Bürgerstiftung Lüchow und der Stadt liegt vor.
Der Ausschuss für
Jugend und Soziales beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt den Bau einer Skateranlage nach dem vorgelegten
Plan nebst Kostenschätzung auf dem Grundstück an der Grundschule Lüchow. Der
Bau wird in ___ Abschnitt(en) fertiggestellt.