a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Ein hier ansässiges
Energieunternehmen möchte seine vorhandene Siloanlage um eine weitere
Siloanlage sowie um einen Lagerbehälter erweitern.
Um das Vorhaben zu
ermöglichen ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig.
Die notwendigen
Aufstellungsbeschlüsse wurden von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und der
Stadt Lüchow (Wendland) gefasst.
Im Rahmen der 1.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg
seine Stellungnahme abgegeben.
Die Abwägung der
Stellungnahmen liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Der nächste Schritt im
Verfahren ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB, wofür es
den Auslegungsbeschluss zu fassen gilt.
Außerdem werden die
Träger öffentlicher Belange ein zweites Mal gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt.
---
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt
a) über
die Stellungnahme wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt
ist, dargestellt, entschieden und
b) der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Siloanlage Rehbecker Weg II“
wird mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.