Der Eigentümer des
Flurstückes 689, Flur 11, Gemarkung Lüchow, plant die Errichtung eines
Großhandels für Sanitär-, Heizungs- und Elektrobedarf.
Auf diesem Grundstück
wird zurzeit schon ein REWE-Markt errichtet.
In dem geplanten
Großhandelsmarkt der GC-Gruppe (ABEX-Märkte) findet der örtliche Sanitär-,
Heizungs- und Elektroinstallateur ständig bis zu 9.000 Artikel rund um die
Sortimente Sanitär, Heizung, Klima/Lüftung, Elektro, Installation und
Dachtechnik. Kaufen können dort nur gewerbliche Kunden, keine Endverbraucher.
Um das geplante
Vorhaben realisieren zu können, muss der Bebauungsplan
Leibnizstraße/Dannenberger Straße geändert werden. Zurzeit ist dort ein
Sondergebiet Einkauf festgesetzt. In diesem Sondergebiet Einkauf ist zurzeit
nur Einzelhandel und kein Großhandel zugelassen.
Außerdem ist zu dem
geplanten Großhandelsmarkt eine Zufahrt von der Landesstraße angedacht, wo
zurzeit noch ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt festgesetzt ist. Zusätzlich
muss die Umgrenzung von Flächen für Stellplätze an die Planungen angepasst und
erweitert werden, um die Stellplätze für den Großhandel zu ermöglichen.
Im Zuge dieser
Änderung wird auch die in dem bisherigen Bebauungsplan festgesetzte
Positivliste in eine Negativliste umgewandelt.
Nach geltender
Rechtssprechung werden Positivlisten von den Gerichten sehr kritisch gesehen,
weil mit diesen Listen mehr Sortimente ausgeschlossen werden als man vielleicht
will.
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Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Leibnizstraße/Dannenberger Straße“ aufzustellen.
Ziel der 1. Änderung
des Bebauungsplanes „Leibnizstraße/Dannenberger Straße“ soll es sein,
Großhandel zuzulassen, die Baugrenzen zu verkleinern, die Umgrenzung von
Flächen für Stellplätze zu erweitern, den Bereich ohne Ein- und Ausfahrt für
eine Ein- und Ausfahrt zu unterbrechen und die Positivliste in eine
Negativliste umzuwandeln.
Der Geltungsbereich
der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Leibnizstraße/Dannenberger Straße umfasst
die Flurstücke 690/3, 689, 769/1 tlw., Flur 11, Gemarkung Lüchow.