a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Ein hier ansässiges
Energieunternehmen möchte seine vorhandene Siloanlage um eine weitere
Siloanlage sowie um einen Lagerbehälter erweitern.
Um das Vorhaben zu ermöglichen,
sind die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Die notwendigen
Aufstellungsbeschlüsse wurden von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und der
Stadt Lüchow (Wendland) gefasst.
Ziel ist es, im
Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche darzustellen. Der Geltungsbereich der
124. Änderung umfasst das Flurstück 11, Flur 5, Gemarkung Plate.
Im Rahmen der 1. Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB hat der Landkreis
Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme abgegeben.
Der nächste Schritt im Verfahren
ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB, wofür ein
Auslegungsbeschluss zu fassen ist.
Außerdem werden die Träger öffentlicher
Belange ein zweites Mal gemäß § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.
Keine
Der Bau- und Verkehrsausschuss
beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) beschließt,
a) über die Stellungnahmen
wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, dargestellt,
entschieden und
b) der Entwurf der 124.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
„Siloanlage Rehbecker Weg II“ wird mit der Begründung für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt.