Betreff
123. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Nördlich der Tarmitzer Straße"
a) Beschluss über die Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 2 und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
033/2015 SG
Aktenzeichen
612009SG:123. Änderung FPlan Irro
Art
Sitzungsvorlage SG

Ein in Lüchow (Wendland) ansässiges Unternehmen plant die Erweiterung seiner Betriebsflächen. Auf dem neuen Grundstück ist die Errichtung einer durchfahrbaren Bushalle mit Waschanlage und Werkstatt sowie Bremsprüfstand geplant.

 

Um das Vorhaben realisieren zu können, müssen der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan geändert werden, was von dem Unternehmen unter Zusage der Kostenübernahme beantragt wurde.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin am 10. Juli 2014 den Aufstellungsbeschluss für die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Nördlich der Tarmitzer Straße" gefasst.

 

Während der 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB haben die Avacon AG, die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, der Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die Niedersächsische Landesforsten Forstamt Göhrde ihre Stellungnahmen abgegeben.

 

Im Rahmen der 2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sind Stellungnahmen von der Avacon AG und von der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg eingegangen.

 

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB liegen keine Stellungnahmen vor.


Keine   


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         über die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, dargestellt, entschieden und

 

b)         die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Nördlich der Tarmitzer Straße" wird mit der Begründung und dem Umweltbericht festgestellt.