a) Beschluss über die Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 2 und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Feststellungsbeschluss
Ein in Lüchow (Wendland)
ansässiges Unternehmen plant die Erweiterung seiner Betriebsflächen. Auf dem
neuen Grundstück ist die Errichtung einer durchfahrbaren Bushalle mit
Waschanlage und Werkstatt sowie Bremsprüfstand geplant.
Um das Vorhaben realisieren zu
können, müssen der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan geändert werden,
was von dem Unternehmen unter Zusage der Kostenübernahme beantragt wurde.
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) hat daraufhin am 10. Juli 2014 den Aufstellungsbeschluss für die
123. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
"Nördlich der Tarmitzer Straße" gefasst.
Während der 1. Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB haben die Avacon AG, die
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, der Landkreis
Lüchow-Dannenberg sowie die Niedersächsische Landesforsten Forstamt Göhrde ihre
Stellungnahmen abgegeben.
Im Rahmen der 2. Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sind Stellungnahmen von
der Avacon AG und von der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
eingegangen.
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB liegen keine Stellungnahmen vor.
Keine
Der Bau- und Verkehrsausschuss
beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) beschließt,
a) über die Stellungnahmen
wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, dargestellt,
entschieden und
b) die 123. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Nördlich der
Tarmitzer Straße" wird mit der Begründung und dem Umweltbericht
festgestellt.