Betreff
Ankauf eines Grundstückes für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Beesem in Bülitz (Flurstück 7/5, Flur 4, Gemarkung Bülitz)
Vorlage
036/2015 SG
Aktenzeichen
232001SG:0003
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat im Jahr 2011 das „Konzept zur zukünftigen Gewährleistung des Brandschutzes und der Hilfeleistung in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossen. Inhalt des Konzeptes ist der Neubau einer Fahrzeughalle für die Freiwillige Feuerwehr Beesem aufgrund einer Fahrzeugbeschaffung. Am Standort in Beesem ist der Neubau einer Fahrzeughalle nicht möglich. Aus diesem Grund wurde ein alternativer Standort gesucht und in Bülitz gefunden.

Es handelt sich um ein Baugrundstück, das sich im Besitz von Herrn Hans-Jürgen Büsch befindet. Es hat eine Größe von 1.189 m². Der Kaufpreis beträgt 12,00 €/m², der Gesamtkaufpreis somit 14.286,00 €. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Die Gemeinde Luckau wird nach Auskunft des Bürgermeisters keinen Zuschuss zum Grunderwerb leisten. Sie wird dem Förderverein einen Zuschuss zum Bau gewähren.

 

Aufgrund des neuen Standortes reicht es nicht aus, eine reine Fahrzeughalle zu bauen. Es ist erforderlich, dass ein komplettes Feuerwehrgerätehaus errichtet wird. Aus diesem Grund wird eine Nachfinanzierung im Haushalt 2016 erforderlich werden.


Es entstehen Grunderwerbskosten in Höhe von ca. 16.000,00 € (inkl. Nebenkosten). Um die gleiche Summe wird sich das Anlagevermögen erhöhen.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Bülitz wird das Flurstück 7/5, Flur 4, Gemarkung Bülitz, erworben. Der Kaufpreis beträgt 12,00 €/m².