Betreff
5. Änderung des Bebauungsplanes "Nördlich der Tarmitzer Straße"
a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
053/2015 ST
Aktenzeichen
612605ST:Nördlich der Tarmitzer Straße/5
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein in Lüchow (Wendland) ansässiges Unternehmen hat beantragt, die Erweiterung seines Betriebes für die Errichtung einer durchfahrbaren Bushalle mit Waschanlage und Werkstatt sowie Bremsprüfstand durch Bauleitplanung zu ermöglichen. Zusätzlich solle durch die Erweiterung des Betriebes die Möglichkeit zur Schaffung neuer Parkplätze realisiert werden.

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2014 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ mit dem Ziel gefasst, ein Gewerbegebiet auszuweisen.

Im Rahmen der 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, die Avacon AG Salzwedel sowie das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Stellungnahmen abgegeben.

Während der 2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sind Stellungnahmen von der Avacon AG Salzwedel, der Industrie- und Handelskammer und des Landkreises Lüchow-Dannenberg eingegangen.

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB liegt eine Stellungnahme von der Firma Sport-Art Lüchow e. K. vor.

Im Vorwege der Öffentlichkeitsbeteiligung hat ein Vermittlungsgespräch mit den Firmen Irro und Sport-Art Lüchow e. K. stattgefunden, in dem eine Einigung erzielt werden konnte.

Das Verfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden.


Keine     


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

a)            über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

b)           die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.