a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Ein in Lüchow (Wendland) ansässiges Unternehmen hat beantragt, die
Erweiterung seines Betriebes für die Errichtung einer durchfahrbaren Bushalle
mit Waschanlage und Werkstatt sowie Bremsprüfstand durch Bauleitplanung zu
ermöglichen. Zusätzlich solle durch die Erweiterung des Betriebes die
Möglichkeit zur Schaffung neuer Parkplätze realisiert werden.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 14. Juli
2014 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes
„Nördlich der Tarmitzer Straße“ mit dem Ziel gefasst, ein Gewerbegebiet
auszuweisen.
Im Rahmen der 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 1 BauGB haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Industrie- und
Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, die Avacon AG Salzwedel sowie das Landesamt
für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Stellungnahmen abgegeben.
Während der 2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB sind Stellungnahmen von der Avacon AG Salzwedel, der Industrie-
und Handelskammer und des Landkreises Lüchow-Dannenberg eingegangen.
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB liegt eine
Stellungnahme von der Firma Sport-Art Lüchow e. K. vor.
Im Vorwege der Öffentlichkeitsbeteiligung hat ein Vermittlungsgespräch
mit den Firmen Irro und Sport-Art Lüchow e. K. stattgefunden, in dem eine Einigung
erzielt werden konnte.
Das Verfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden.
Keine
Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der
Sitzungsvorlage beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b) die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der
Tarmitzer Straße“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.