Betreff
Sponsoringleistungen im Haushaltsjahr 2014
Vorlage
031/2015 SG
Aktenzeichen
102004SG:003
Art
Sitzungsvorlage SG

Aufgrund der Richtlinie der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz ist die Erkennbarkeit des Sponsorings für die Öffentlichkeit dadurch herzustellen, dass bei dem Beauftragten zur Bekämpfung der Korruption ein Verzeichnis geführt wird, in dem alle Sponsoringleistungen (nach Leistung und Dienstleistung) zu verzeichnen sind.

Das Verzeichnis der Sponsoringleistungen ist dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Annahme vorzulegen. Sponsorinnen und Sponsoren sind auf die Veröffentlichung hinzuweisen.

Spender und Sponsoren, die nicht öffentlich namentlich genannt werden wollen, sind im Rahmen der Gesamtaufstellung ausschließlich der Kommunalaufsicht bekanntzugeben.

Der Sitzungsvorlage ist das Verzeichnis über die Sponsoringleistungen im Haushaltsjahr 2014 beigefügt. Die Spender und Sponsoren wurden auf die Veröffentlichung hingewiesen und daher kann die komplette Liste in öffentlicher Sitzung dem Rat vorgelegt und beschlossen werden. Anschließend erfolgt ein Hinweis unter den amtlichen Bekanntmachungen, dass das Verzeichnis von den Bürgerinnen und Bürgern in den Geschäftszeiten der Samtgemeindeverwaltung eingesehen werden kann.

 


   


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Annahme der in dem Verzeichnis über die Sponsoringleistungen im Haushaltsjahr 2014 aufgeführten Spenden. Es erfolgt ein Hinweis unter den amtlichen Bekanntmachungen, dass das Verzeichnis über die Sponsoringleistungen im Haushaltsjahr 2014 in der Samtgemeindeverwaltung ausliegt.