a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 13 a Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Ein
Einwohner des Ortsteils Kolborn hat die Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes „Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“ beantragt. Er plant auf
dem Flurstück 16/1, Flur 3, Gemarkung Kolborn, die Errichtung einer Garage und
einer Fischerhütte.
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am
27. April 2015 den Aufstellungsbeschluss für die Teilneufassung und
Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“ gefasst.
Ziel sei es, die Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) und
nicht wie bisher als Kleinsiedlungsgebiet (WS) festzusetzen, die Grundflächenzahl
von derzeit 0,2 auf 0,4 zu erhöhen und im Nordwesten den Geltungsbereich
geringfügig zu erweitern, um die Grundstücksgrenzen in der aktuellen Planung zu
berücksichtigen. Ebenfalls wird das Grundstück im Südwesten mit der Grünfläche
in den Geltungsbereich einbezogen. Hier wird das allgemeine Wohngebiet (WA)
nach Süden erweitert und für den Rest des Flurstückes eine private Grünfläche
festgesetzt. Zusätzlich wird die öffentliche Straßenverkehrsfläche mit einem
Wendebereich weiter im Süden festgesetzt, da der derzeit festgesetzte
Wendebereich auf einem Privatgrundstück nicht mehr zur Verfügung steht.
Der
Geltungsbereich der Teilneufassung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am
Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“ umfasst die Flurstücke 16/1, 21/2, 21/4,
21/6, 21/8, 21/9, 21/10, 23/2, 23/9, 23/8, 23/6, 23/5, 23/4, 15/4, 15/7, 15/8,
15/9, 15/10, 99/1, 99/2 teilweise und 92 teilweise, Flur 3, Gemarkung Kolborn,
sowie die Flurstücke 36/1 teilweise, 36/2 teilweise, Flur 12, Gemarkung
Kolborn.
Im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Absatz 2
BauGB hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme abgegeben.
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB liegt keine Stellungnahme vor.
Die
Kosten des Verfahrens werden vom Antragssteller getragen.
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über
die Stellungnahme wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt
ist, dargestellt, entschieden und
b)
die
Teilneufassung und Erweiterung des Bebauungsplans „Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“
wird als Satzung mit der Begründung beschlossen