Betreff
Teilneufassung und Erweiterung des Bebauungsplans „Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße"
a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 13 a Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
065/2015 ST
Aktenzeichen
612605ST:Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße/Teilneufassung und Erweiterung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein Einwohner des Ortsteils Kolborn hat die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“ beantragt. Er plant auf dem Flurstück 16/1, Flur 3, Gemarkung Kolborn, die Errichtung einer Garage und einer Fischerhütte.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 27. April 2015 den Aufstellungsbeschluss für die Teilneufassung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“ gefasst. Ziel sei es, die Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) und nicht wie bisher als Kleinsiedlungsgebiet (WS) festzusetzen, die Grundflächenzahl von derzeit 0,2 auf 0,4 zu erhöhen und im Nordwesten den Geltungsbereich geringfügig zu erweitern, um die Grundstücksgrenzen in der aktuellen Planung zu berücksichtigen. Ebenfalls wird das Grundstück im Südwesten mit der Grünfläche in den Geltungsbereich einbezogen. Hier wird das allgemeine Wohngebiet (WA) nach Süden erweitert und für den Rest des Flurstückes eine private Grünfläche festgesetzt. Zusätzlich wird die öffentliche Straßenverkehrsfläche mit einem Wendebereich weiter im Süden festgesetzt, da der derzeit festgesetzte Wendebereich auf einem Privatgrundstück nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Der Geltungsbereich der Teilneufassung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“ umfasst die Flurstücke 16/1, 21/2, 21/4, 21/6, 21/8, 21/9, 21/10, 23/2, 23/9, 23/8, 23/6, 23/5, 23/4, 15/4, 15/7, 15/8, 15/9, 15/10, 99/1, 99/2 teilweise und 92 teilweise, Flur 3, Gemarkung Kolborn, sowie die Flurstücke 36/1 teilweise, 36/2 teilweise, Flur 12, Gemarkung Kolborn.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Absatz 2 BauGB hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme abgegeben.

 

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB liegt keine Stellungnahme vor.


Die Kosten des Verfahrens werden vom Antragssteller getragen.

     


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)    über die Stellungnahme wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, dargestellt, entschieden und

 

b)    die Teilneufassung und Erweiterung des Bebauungsplans „Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen