Betreff
Bebauungsplan „Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel"
a) Beschluss über die Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Vorlage
069/2015 ST
Aktenzeichen
612605ST:Ortsverbindungsstraße 2 Saaße - Bösel
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) plant im Jahr 2016 den Ausbau der Ortsverbindungsstraße 2 Saaße - Bösel.

 

Die Niedersächsiche Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat den Ausbau der Straße in das Mehrjahresprogramm aufgenommen und eine Förderung für das Jahr 2016 in Aussicht gestellt.

 

Um das Vorhaben planungsrechtlich abzusichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig, welche die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beantragt hatte.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung vom 3. März 2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel“ beschlossen.

 

Während der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die Deutsche Telekom Technik GmbH, die Avacon AG und der Landkreis Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben.

 

Der nächste Schritt im Verfahren ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB, wofür es den Auslegungsbeschluss zu fassen gilt.

 

Außerdem werden die Träger öffentlicher Belange ein zweites Mal gemäß § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.

     


Ca. 13.000,00 €

Die Kosten der Planung sollen von der Stadt Lüchow (Wendland) übernommen werden.

     


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)    über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)    der Entwurf des Bebauungsplanes „Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel“ wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.