a) Beschluss über die Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) plant im Jahr 2016 den Ausbau der
Ortsverbindungsstraße 2 Saaße - Bösel.
Die
Niedersächsiche Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat den Ausbau der
Straße in das Mehrjahresprogramm aufgenommen und eine Förderung für das Jahr
2016 in Aussicht gestellt.
Um
das Vorhaben planungsrechtlich abzusichern, ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes notwendig, welche die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beantragt
hatte.
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung vom
3. März 2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsverbindungsstraße
Saaße - Bösel“ beschlossen.
Während
der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die Deutsche
Telekom Technik GmbH, die Avacon AG und der Landkreis Lüchow-Dannenberg
Stellungnahmen abgegeben.
Der
nächste Schritt im Verfahren ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Absatz 2 BauGB, wofür es den Auslegungsbeschluss zu fassen gilt.
Außerdem
werden die Träger öffentlicher Belange ein zweites Mal gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
beteiligt.
Ca.
13.000,00 €
Die
Kosten der Planung sollen von der Stadt Lüchow (Wendland) übernommen werden.
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt
sind, dargestellt, entschieden und
b)
der
Entwurf des Bebauungsplanes „Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel“ wird für die
Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.