Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Müggenburger Straße" im Ortsteil Gollau - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
070/2015 ST
Aktenzeichen
612605ST:Müggenburger Straße/1.
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein Einwohner des Ortsteils Gollau plant auf dem Flurstück 83/11, Flur 4, Gemarkung Gollau, den Anbau einer behindertengerechten Wohnung. Nach der derzeitigen Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 im gültigen Bebauungsplan „Müggenburger Straße“ kann das Vorhaben nicht realisiert werden.

 

Vor diesem Hintergrund stellte der vorgenannte Einwohner den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Müggenburger Straße“.

 

Es ist geplant, dass im bisherigen Bebauungsplan „Müggenburger Straße“ festgesetzte Kleinsiedlungsgebiet (WS) in ein allgemeines Wohngebiet (WA) zu ändern und die Grundflächenzahl von derzeit 0,15 auf 0,4 zu erhöhen. Die Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ) soll wegfallen und die Baulinie als Baugrenze in textlicher Form festgesetzt werden.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Müggenburger Straße“ kann im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.    


Die Kosten werden komplett vom Antragssteller getragen.

 

     


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Müggenburger Straße“ mit dem Ziel, die Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) und nicht wie bisher als Kleinsiedlungsgebiet (WS) festzusetzen, die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 auf 0,4 zu erhöhen, die Baulinien als Baugrenzen in textlicher Form festzusetzen und die Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ) wegfallen zu lassen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Müggenburger Straße“ umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Müggenburger Straße“ vollständig.

 

Ein Lageplan liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.