Ein
Einwohner des Ortsteils Gollau plant auf dem Flurstück 83/11, Flur 4, Gemarkung
Gollau, den Anbau einer behindertengerechten Wohnung. Nach der derzeitigen
Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 im gültigen Bebauungsplan
„Müggenburger Straße“ kann das Vorhaben nicht realisiert werden.
Vor
diesem Hintergrund stellte der vorgenannte Einwohner den Antrag auf Änderung
des Bebauungsplanes „Müggenburger Straße“.
Es
ist geplant, dass im bisherigen Bebauungsplan „Müggenburger Straße“
festgesetzte Kleinsiedlungsgebiet (WS) in ein allgemeines Wohngebiet (WA) zu
ändern und die Grundflächenzahl von derzeit 0,15 auf 0,4 zu erhöhen. Die
Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ) soll wegfallen und die Baulinie als
Baugrenze in textlicher Form festgesetzt werden.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Müggenburger Straße“ kann im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Die
Kosten werden komplett vom Antragssteller getragen.
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Müggenburger Straße“ mit dem Ziel, die Art der baulichen Nutzung als
allgemeines Wohngebiet (WA) und nicht wie bisher als Kleinsiedlungsgebiet (WS)
festzusetzen, die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 auf 0,4 zu erhöhen, die
Baulinien als Baugrenzen in textlicher Form festzusetzen und die Festsetzung
der Geschossflächenzahl (GFZ) wegfallen zu lassen. Die 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Müggenburger Straße“ umfasst den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Müggenburger Straße“ vollständig.
Ein
Lageplan liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.