Betreff
Schulentwicklung in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
048/2015 SG
Aktenzeichen
401100SG:0003/Schulentwicklung
Art
Sitzungsvorlage SG

Nachdem in der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 7. Juli 2015 keiner der drei Anträge eine Mehrheit gefunden hat, wurde beschlossen, in den Gremien erneut über die weitere Schulentwicklung zu beraten.

 

Träger der öffentlichen Schulen sind gemäß § 102 NSchG die kommunalen Gebietskörperschaften. Damit sind die Kommunen zur Vorhaltung des notwendigen Schulangebots verpflichtet. Schulorganisatorische Grundsatzentscheidungen fallen zwar in den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers, aber dieser ist unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 106 Absatz 1 NSchG verpflichtet, Schulen zu errichten oder eben auch zu schließen. Der Schulträger hat gemäß § 106 NSchG zu prüfen, ob „die Entwicklung der Schülerzahlen“ die Schließung einer Schule „erfordert“ oder nicht. Für diese Prüfung der Erforderlichkeit ist gesetzlich ein umfängliches und dichtes Programm vorgegeben. So sind unter anderem die in der Verordnung des Kultusministeriums für die Schulorganisation (SchOrgVO) enthaltenen Vorgaben zur Größe von Schulen und zu den Schuleinzugsbereichen einzuhalten sowie die raumordnerischen Anforderungen an Schulstandorte zu erfüllen. Gemäß der vorgenannten SchOrgVO gilt für die Größe einer Grundschule mindestens die Einzügigkeit. Eine Schule, die nicht einzügig geführt werden kann, darf fortgesetzt werden, wenn andernfalls die Schulwege wesentlich ungünstiger würden. Die Grundschulen Plate, Küsten, Trebel und Woltersdorf sind alle nicht einzügig und müssten bereits nach der vorgenannten Verordnung geschlossen werden. Gemäß der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Lüchow-Dannenberg sind Fahr- und Wartezeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in eine Richtung für Schülerinnen und Schüler der Vorklassen, der Schulkindergärten, des Primarbereiches von 60 Minuten zumutbar. Da diese Zeit bei Schließung der Schulstandorte Plate, Küsten, Trebel und Woltersdorf eingehalten wird, besteht kein Grund, die nicht einzügigen Grundschulen fortzuführen.

Außerdem kann die raumordnerische Anforderung gemäß SchOrgVO nicht dargestellt werden, da drei dieser vier Schulen in unmittelbarer Nähe zum Schulstandort Lüchow (Wendland) liegen.

 

Zusätzlich besteht gemäß § 110 des NKomVG (Allgemeine Haushaltsgrundsätze, Haushaltsausgleich) für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Verpflichtung, ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gewährleistet ist.

Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.

 

Bezogen auf die Schulentwicklung bedeutet dies, dass neben der SchOrgVO auch die finanziellen Belange berücksichtigt werden müssen.

Aufgrund der in der Vergangenheit zurückgegangenen Schülerzahlen wäre es bereits heute möglich, die Schüler der Standorte Plate und Küsten oder Trebel und Woltersdorf in der Grundschule Lüchow zu beschulen.

Wie bereits in den vorangegangenen Diskussionen seitens der Verwaltung dargestellt, müsste in jeden dieser Standorte investiert werden. Aufgrund der Tatsache, dass bereits jetzt zwei Standorte problemlos in Lüchow (Wendland) beschult werden können, sind Investitionen in diese Standorte unwirtschaftlich und dürften nach geltender Rechtslage nicht mehr getätigt werden.

Zusätzlich kommen zu den notwendigen Investitionen in diese Standorte die laufenden, schülerunabhängigen Kosten.

Die Schließung der Schulen Trebel und Woltersdorf würde den Samtgemeindehaushalt um jährlich mindestens 86.000,00 € entlasten.

 

Die Schließung der Standorte Küsten und Plate würde den Samtgemeindehaushalt um jährlich mindestens 91.000,00 € entlasten. Die bisher bereitgestellten Mittel für die pädagogische Arbeit würden in gleicher Höhe an den neuen Standort wechseln.

 

Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass ein Festhalten an den bisherigen Standorten die Samtgemeinde mit vermeidbaren Ausgaben in Höhe von rund 170.000,00 € belasten wird. Zusätzlich wären unnötige Investitionen erforderlich.

Des Weiteren wurde die Grundschule Lemgow umfangreich saniert. Um diese Investitionskosten auch zukünftig rechtfertigen zu können, müssen die Schulbezirke so angepasst werden, dass ausreichend (80-100) Schüler in Schweskau beschult werden.

 

Um einen geregelten Übergang der Schulstandorte zu gewährleisten, wären folgende Schritte denkbar:

 

Grundschule Küsten: An der Grundschule Küsten könnte ab dem Schuljahr 2016/2017 nicht mehr eingeschult werden. Die Kinder, die eingeschult werden sollen, werden an der Grundschule Lüchow eingeschult. Die verbliebenen 21 Schülerinnen und Schüler könnten mit der Grundschule Plate zusammengelegt werden.

 

Grundschule Plate: An der Grundschule Plate wird ebenfalls ab dem Schuljahr 2016/2017 nicht mehr eingeschult. Die Kinder, die eingeschult werden sollen, werden an der Grundschule Lüchow eingeschult. Die verbliebenen 35 Schüler könnten mit der Grundschule Küsten zusammengelegt werden.

 

Grundschule Trebel: An der Grundschule Trebel wird ab dem Jahr 2017/2018 nicht mehr eingeschult. Die Kinder, die eingeschult werden sollen, werden an der Grundschule Lemgow eingeschult. Die verbliebenen 20 Kinder könnten mit der Grundschule Woltersdorf zusammengelegt werden.

 

Grundschule Woltersdorf: An der Grundschule Woltersdorf wird ebenfalls ab dem Schuljahr 2017/18 nicht mehr eingeschult. Die Kinder, die eingeschult werden sollen, werden an den Grundschulen Lemgow und Lüchow eingeschult. Die verbliebenen 25 Kinder könnten mit der Grundschule Trebel zusammengelegt werden.


Ohne


Der Schulausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Grundschulen Küsten, Plate, Trebel und Woltersdorf werden geschlossen.

Ab dem Schuljahr 2016/2017 erfolgen keine Einschulungen in den Grundschulen Küsten und Plate. Die verbleibenden Schülerinnen und Schüler werden zusammengefasst.

Ab dem Jahr 2017/2018 erfolgen keine Einschulungen in den Grundschulen Trebel und Woltersdorf. Die verbleibenden Schüler werden zusammengefasst.

Die Schulbezirke werden entsprechend angepasst.