Betreff
124. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Siloanlage Rehbecker Weg II"
a) Beschluss über die Stellungnahme gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
050/2015 SG
Aktenzeichen
612009SG:124. Änderung
Art
Sitzungsvorlage SG

Ein in Lüchow (Wendland) ansässiges Energieunternehmen möchte seine vorhandene Siloanlage um eine weitere Siloanlage sowie um einen Lagerbehälter erweitern.

Um das Vorhaben zu ermöglichen, sind die Änderungen des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse wurden von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und der Stadt Lüchow (Wendland) gefasst.

Ziel ist es, im Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche darzustellen. Der Geltungsbereich der 124. Änderung umfasst das Flurstück 11, Flur 5, Gemarkung Plate.

Während der 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme abgegeben.

Im Rahmen der 2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB liegt eine Stellungname vom Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. (LBU) vor.


Keine


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

a)                  über die Stellungnahme wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, dargestellt, entschieden und

b)                  die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung und dem Umweltbericht festgestellt.