a) Beschluss über die Stellungnahme gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
b) Feststellungsbeschluss
Ein in Lüchow
(Wendland) ansässiges Energieunternehmen möchte seine vorhandene Siloanlage um
eine weitere Siloanlage sowie um einen Lagerbehälter erweitern.
Um das Vorhaben zu
ermöglichen, sind die Änderungen des Flächennutzungsplanes sowie die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Die notwendigen
Aufstellungsbeschlüsse wurden von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und der
Stadt Lüchow (Wendland) gefasst.
Ziel ist es, im
Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche darzustellen. Der Geltungsbereich der
124. Änderung umfasst das Flurstück 11, Flur 5, Gemarkung Plate.
Während der 1.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB hat der
Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme abgegeben.
Im Rahmen der 2.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sind keine
Stellungnahmen eingegangen.
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB liegt eine Stellungname vom Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. (LBU) vor.
Keine
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über die Stellungnahme wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, dargestellt, entschieden und
b) die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung und dem Umweltbericht festgestellt.