- Aufstellungsbeschluss -
Die Untere
Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist darauf aufmerksam
geworden, dass einige Grundstückseigentümer in der Stadt Lüchow (Wendland),
Ortsteil Tarmitz, bauliche Anlagen ohne Genehmigung im Außenbereich errichtet
haben. Gemäß § 35 BauGB sind Vorhaben im Außenbereich nur in Ausnahmefällen
zulässig. Es bedarf hier folglich einer Baugenehmigung, um Anlagen errichten zu
dürfen.
Um die
Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Baurecht wiederherzustellen sind die
rechtswidrig erbauten Anlagen von den Grundstückseigentümern zurückzubauen.
Die betroffenen
Grundstückseigentümer würden sich dem jedoch gerne entziehen und beantragen
deshalb die Änderung der Abgrenzungssatzung für den Ortsteil Tarmitz der Stadt
Lüchow (Wendland).
Es ist geplant, die
Abgrenzungssatzung, wie in der Anlage ersichtlich, zu erweitern.
Das vereinfachte Verfahren
gemäß § 13 BauGB kann angewendet werden.
Die betroffenen
Grundstückseigentümer erklären sich gegenüber der Stadt Lüchow (Wendland)
bereit, die anfallenden Kosten des Verfahrens anteilig zu übernehmen.
Keine, da die Kosten des Verfahrens von den Antragsstellern getragen werden.
Der Umwelt-, Bau-
und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, dass das Verfahren zur Erweiterung der
Abgrenzungssatzung der Stadt Lüchow (Wendland), Ortsteil Tarmitz, zu beginnen
ist.