Betreff
Wirtschaftsplan 2016 des Kommunal-Service Lüchow
Vorlage
058/2015 SG
Aktenzeichen
666202SG:Wirtschaftspläne/2016
Art
Sitzungsvorlage SG

Grundlage für den jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß § 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für jedes Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des Betriebsausschusses. Der Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.

 

Der Erfolgsplan 2015 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 20.000,00 € aus. Hiermit wird der Anmerkung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg aus der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 Rechnung getragen. Nach den Ausführungen des Rechnungsprüfers soll der Eigenbetrieb insbesondere zur Gewährleistung stabiler Verrechnungssätze die bisher aufgelaufenen Gewinnvorträge sukzessive entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit abbauen.

 

Den Aufwendungen in Höhe von 1.679.460,00 € stehen dementsprechend Erträge von insgesamt 1.659.460,00 € gegenüber. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes ist im Vergleich zu den Ansätzen 2015 um 85.790,00 € angestiegen. Die u. a. durch die tariflichen Erhöhungen gestiegenen Personalkosten, die im Vergleich zum Vorjahr höheren Ansätze für Materialaufwendungen sowie die Kosten für den Führerschein als Bestandteil der Ausbildung zum Straßenwärter führten zu der Ausweitung des Gesamtvolumens.

 

Eine Gegenüberstellung der Ansätze 2016 und 2015 einschließlich des Ist-Zustandes per 26. Oktober 2015 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt.

 

Zur Finanzierung des Jahresfehlbetrages, der Investitionen und der Entnahmen aus den Sonderposten stehen die geplanten Abschreibungen zur Verfügung. Der verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von 11.280,00 € kann durch den Abbau der in Vorjahren erwirtschafteten Finanzmittelüberschüsse gedeckt werden.

 

Im Stellenplan 2016 ist im Vergleich zum Vorjahr eine Stelle weniger vorgesehen. Nach Ausscheiden eines Mitarbeiters mit Ablauf seiner Altersteilzeitvereinbarung entfällt diese Stelle. Aufgrund eines Höhergruppierungsantrages ist davon auszugehen, dass eine bisherige Stelle der Entgeltgruppe 5 ab 2016 in die Entgeltgruppe 6 umgewandelt werden muss. Des Weiteren ist in den Personalkosten die Beschäftigung von zwei Saisonkräften für jeweils sechs Monate berücksichtigt worden.


Siehe Sachverhalt!


Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2016 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.