Grundlage für den
jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13 Eigenbetriebsverordnung
(EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß
§ 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für jedes
Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des Betriebsausschusses. Der
Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem
Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung.
Der Erfolgsplan
2015 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 20.000,00 € aus. Hiermit wird der
Anmerkung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg aus der Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 Rechnung getragen. Nach den
Ausführungen des Rechnungsprüfers soll der Eigenbetrieb insbesondere zur
Gewährleistung stabiler Verrechnungssätze die bisher aufgelaufenen
Gewinnvorträge sukzessive entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit
abbauen.
Den Aufwendungen in
Höhe von 1.679.460,00 € stehen dementsprechend Erträge von insgesamt
1.659.460,00 € gegenüber. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes ist im Vergleich
zu den Ansätzen 2015 um 85.790,00 € angestiegen. Die u. a. durch die
tariflichen Erhöhungen gestiegenen Personalkosten, die im Vergleich zum Vorjahr
höheren Ansätze für Materialaufwendungen sowie die Kosten für den Führerschein
als Bestandteil der Ausbildung zum Straßenwärter führten zu der Ausweitung des
Gesamtvolumens.
Eine
Gegenüberstellung der Ansätze 2016 und 2015 einschließlich des Ist-Zustandes
per 26. Oktober 2015 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als
Anlage beigefügt.
Zur Finanzierung
des Jahresfehlbetrages, der Investitionen und der Entnahmen aus den
Sonderposten stehen die geplanten Abschreibungen zur Verfügung. Der
verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von 11.280,00 € kann durch den Abbau
der in Vorjahren erwirtschafteten Finanzmittelüberschüsse gedeckt werden.
Im Stellenplan 2016 ist im Vergleich zum Vorjahr eine Stelle weniger vorgesehen. Nach Ausscheiden eines Mitarbeiters mit Ablauf seiner Altersteilzeitvereinbarung entfällt diese Stelle. Aufgrund eines Höhergruppierungsantrages ist davon auszugehen, dass eine bisherige Stelle der Entgeltgruppe 5 ab 2016 in die Entgeltgruppe 6 umgewandelt werden muss. Des Weiteren ist in den Personalkosten die Beschäftigung von zwei Saisonkräften für jeweils sechs Monate berücksichtigt worden.
Siehe Sachverhalt!
Der
Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat
zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2016 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.